Förderung: wfg-Sonderprogramm „Digi-Cash“ – Antragstellung ab dem 1. Juli 2020

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„Wir freuen uns, dieses Angebot als aktive und zukunftsorientierte Hilfestellung für die kleineren Unternehmen im Westerwaldkreis über unsere Wirtschaftsförderung machen zu können“, freut sich Landrat Achim Schwickert.

Zum Hintergrund: Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) setzt sich als Partner und Dienstleister der Wirtschaft für die Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen sowie die zukunftsfähige Entwicklung  des Wirtschaftsstandortes Westerwald ein. In der aktuellen Situation sind die Herausforderungen für die Unternehmen groß und die Unterstützungsmöglichkeiten für eine regionale Wirtschaftsförderung gering. Die wfg informiert und recherchiert und versucht aus den Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern Angebote abzuleiten, die den Betrieben einen Mehrwert bieten. 

Auch Bund und Land suchen nach solchen Möglichkeiten und haben, neben den Soforthilfen und Corona-Programmen bereits gute Angebote in Bereichen wie der Betriebsberatung (Geschäftsmodelle, Restrukturierung) oder der Digitalisierung geschaffen.

Da die wfg keine Doppelförderungen zu Bundes- und Landesprogrammen schaffen darf, wurde nach einer sinnvollen Ergänzung bestehender Angebote gesucht. Fündig geworden ist das Team bei dem Bundesförderprogramm „go-digital“, das die Beratung und Begleitung in den drei Sparten Digitalisierte GeschäftsprozesseDigitalisierte Markterschließung und IT-Sicherheit fördert.

Michale Jodlauck, Katharina Schlag - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis
Michael Jodlauk und Katharina Schlag von der wfg freuen sich über die neue Unterstützungsmöglichkeit für kleinere Betriebe im Bereich Digitalisierung.

„Die im Rahmen von „go-digital“ entwickelten Digitalisierungsprojekte sollen mit diesem Zuschuss unterstützen werden. Da im Bundesprogramm nur die administrative Begleitung förderfähig ist und der für Investitionen in diesem Bereich vorgesehen „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ erst bei einem Mindestvolumen von 25.000,00 € greift, schließen wir hier eine Lücke. Die Investitionen sollen mit 10%, also max. 2.499 €, bezuschusst werden“, erklären Katharina Schlag und  Michael Jodlauk die Grundidee des Sonderprogramms.

Informationen zum Bundesförderprogramm „go-digital“ sind unter https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html » abrufbar.

Die Förderrichtlinien und das Antragsformular für das ergänzende wfg-Programm sind ab dem 01. Juli 2020 unter www.wfg-ww.de » zu finden.

„Nach dem wir unseren Wirtschaftsplan zur Jahresmitte korrigiert haben, um dem Ausfall bzw. der Verschiebung einiger Veranstaltungen und Projekte Rechnung zu tragen, standen Mittel aus dem Jahresbudget zur Verfügung, die wir jetzt für diesen Zweck einsetzen dürfen“, bedankt  sich die Geschäftsführerin für den einstimmigen Beschluss bei den Gesellschaftern der wfg.