„Uns erreichen zahlreiche Anfragen, wie der Betrieb erfolgen soll. Wir warten derzeit auf die Ausführungsbestimmungen des Landes. Sobald diese vorliegen, können wir alle Details aufzeigen,“ beschreibt Landrat Achim Hallerbach die aktuelle Situation.
Einige Eckpunkte aus der Telefonkonferenz der Landräte mit Vertretern der Landesregierung sind, dass die Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr gelten sollen und eine Reservierungspflicht mit Dokumentation der Kontaktdaten eingehalten werden muss. An den Eingängen soll Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und nach jedem Besuch erfolgt eine Desinfektion der Tische und Stühle. Die Zutrittssteuerung erfolgt durch Einlasskontrollen. Für die Servicekräfte gilt eine Maskenpflicht. Für die Gäste gilt die Maskenpflicht bis zum Tisch. Im Innenbereich darf die Bewirtung nur an Tischen erfolgen. Hier ist ein Mindestabstand vom Stuhl bis zum Stuhl des Nachbartisches von 1,50 Meter einzuhalten.
Sobald die Verordnung des Landes vorliegt, wird diese auf der Website der Kreisverwaltung » veröffentlicht.