Keine heiße Asche in die Mülltonnen geben

AWB Landkreis Altenkirchen - Öffnungszeiten an Gründonnerstag

Keine heiße Asche in die Mülltonnen geben

Um zu vermeiden, dass Mülltonnen infolge von nicht vollständig ausgekühlten Ascheresten in Brand geraten, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hierzu einige Tipps.

Sofern in Haushalten Asche als Abfallprodukt entsteht ist es wichtig, diese erst dann in die Restabfalltonne zu schütten, wenn sie vollständig erkaltet ist. Man sollte sich dabei nicht täuschen lassen, auch wenn die Asche von außen schon erloschen erscheint. Im Inneren kann sie noch glühen und dann verheerende Folgen haben. Mit Luft können selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in den Müllsammelfahrzeugen führen. Dann besteht höchste Gefahr, ganz zu schweigen von möglichen Sachschäden an Gebäuden.

„Bei Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger warten, bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Wir raten, die Asche am besten in einen Metallbehälter mit Deckel zu füllen und diesen mindestens 36 Stunden abkühlen zu lassen. Erst danach sollte er in die Restabfalltonne eingefüllt werden“, so Abfallberater Erich Seifner vom AWB Altenkirchen.

Keine Asche in die Biotonne geben

Holz-, Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden. Darauf weißt der AWB ausdrücklich hin und bittet um Verständnis, denn die falsch sortierte Asche stört bei der weiteren Verarbeitung der Bioabfälle den Verwertungsprozess. Sehen Müllwerker offenkundig Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.

Beschädigte Behälter umgehend melden

Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal ob durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, sollten sich Betroffene bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de » oder die Abfall-App in Verbindung setzen.

Dort wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch „defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt oder zerstört, trägt der Verantwortliche die Kosten für die Ersatztonne und den Behältertausch.