Auch in diesem Jahr werden die fünf anerkannten Betreuungsvereine im Kreis mit insgesamt 157.240 Euro vom Landkreis gefördert. Darüber informiert Landrat Dr. Peter Enders aktuell. Die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Altenkirchen, der Arbeiterwohlfahrt Sieg-Westerwald, der Diakonie in Altenkirchen, des DRK-Kreisverbands Altenkirchen sowie der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) im Landkreis Altenkirchen erhalten jeweils einen Zuschuss in Höhe von 31.488 Euro.
„Die Mittel sind als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten einer hauptamtlichen Fachkraft in den Betreuungsvereinen für das Jahr 2020 bewilligt. Damit sollen die fünf Betreuungsvereine bei ihrem Engagement für das örtliche Betreuungswesen unterstützt werden“, erläutert Enders. Sinn und Zweck rechtlicher Betreuung sind die parteiliche Vertretung des zu betreuenden Menschen, seine Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft. Die in der rechtlichen Betreuung Tätigen üben eine verantwortungsvolle Aufgabe aus für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung ihre Rechte nicht selbständig wahrnehmen können.
Als privatrechtlich organisiertes Strukturelement übernehmen sie neben der Betreuungsbehörde die Aufgabe, interessierte Personen als ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Sie beraten und begleiten Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen sowie freiwillig sozial Engagierte bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Zudem informieren sie gemeinsam mit der Betreuungsbehörde die Öffentlichkeit über allgemeine Betreuungsfragen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.