Kreis NR: Fallzahlen steigen auf 203 / Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung tritt am Montag, 20.04., in Kraft

Landrat Hallerbach - Kreis Neuwied

Situation im Kreis Neuwied

Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 203 Personen angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 141 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten. „Die Fallzahlen steigen nur noch langsam. Das zeigt, dass die Maßnahmen wohl greifen. Es ist aber kein Grund zur Entwarnung. Jetzt heißt es weiter konsequent Abstand halten und Kontakte reduzieren,“ betont Landrat Achim Hallerbach.
Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:

Kommune Positive Fälle Todesfälle
Stadt Neuwied 72 1
VG Asbach 29 1
VG Bad Hönningen 15  
VG Dierdorf 5 1
VG Linz 21  
VG Puderbach 9  
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 29  
VG Unkel 23  

Lockerung der Corona-Beschränkungen ab 20.04.2020

Nachdem am Mittwoch die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefs der Länder ein neues Maßnahmenpaket festgelegt haben, wird es eine angepasste Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geben, diese tritt am Montag in Kraft. „Es braucht jetzt die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz einerseits und den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens andererseits“, betont Landrat Achim Hallerbach die lockernden Maßnahmen.

Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm2 möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen. Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm2 gelten für alle weiterhin. Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig. Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden. Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich. Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen. Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen, Spielplätze bleiben geschlossen.

Fiberambulanz

Während die Öffnungszeiten bei der Neuwieder Fieberambulanz bei montags bis freitags 12-14 Uhr und samstags 10-12 Uhr bleiben, ändern sich die Erreichbarkeiten der Hotline des Gesundheitsamtes (02631 803-888) auf Montag-Donnerstag 8-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr und Samstag 10-13 Uhr. Sonntags ist die Hotline nicht erreichbar. Die landesweiter Corona-Hotline 0800 99 00 400 ist weiterhin rund um die Uhr erreichbar.