Es ist lieb gewordene Tradition, dass Freundeskreise, Dorfgemeinschaften oder Vereine sich Ende April zusammenfinden, um Tannenzweige zu schneiden, Kränze zu binden und einen Maibaum aufzustellen. Dann wird in der Nacht zum ersten Mai gerne draußen bei Lagerfeuer oder auch in Zelten, Hütten oder Garagen in den Mai gefeiert. Aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind auch solche Zusammenkünfte nicht erlaubt. Die Ordnungsbehörden weisen eindrücklich darauf hin, die kontaktreduzierenden Maßnahmen einzuhalten und in diesem Jahr keine Maifeste, auch nicht im privaten Rahmen, zu feiern.
„Es ist momentan das oberste Gebot die Ausbreitung zu verlangsamen. Hierbei ist die Reduzierung der sozialen Kontakte unabdingbar,“ betont Landrat Achim Hallerbach mit Blick auf die Nacht zum ersten Mai. „Achten Sie bitte auch auf Ihre jugendlichen Kinder, sodass keine Treffen oder Feiern stattfinden. Laden Sie bitte keine Gäste ein und Feiern auch nicht im Verborgenen im Kreis von Nachbarn oder Freunden,“ appelliert der Landrat.
Die Ordnungsämter und Polizei werden auch in dieser Nacht Kontrollen durchführen und notfalls die Verordnung umsetzen.