In den vergangenen Tagen wurden im Westerwaldkreis zunehmend Covid-19 Infektionen bei Reiserückkehren aus Risikogebieten festgestellt.
Das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises weist ausdrücklich drauf hin, dass sich Reisende, die aus Risikogebieten zurückkommen, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland in eine 2-wöchige Quarantäne Zuhause zu begeben haben.
Viele beliebte Reisegebiete sind Risikogebiete mit hohen Zahlen an SARS-CoV-2 Infizierten. Reisenden wird empfohlen, sich schon vor ihrer Reise beim Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu » zu informieren.
Reisende sind verpflichtet, sich sofort nach ihrer Rückkehr beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.
Es gibt die Möglichkeit, statt der Quarantäne einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen. Dieser darf frühestens 48 Stunden vor der Rückreise oder in Deutschland nach der Rückreise gemacht werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses besteht die Pflicht zur Quarantäne. Ein negativer Test befreit aber nicht von der Meldung gegenüber dem Gesundheitsamt.
Es drohen empfindliche Bußgelder bei Nichtbeachtung der Quarantäne oder Meldepflicht.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das negative Testergebnis eine Erkrankung in der Inkubationsphase nicht ausschließt. Negativgetestete können trotzdem in den zwei Wochen nach ihrer Rückkehr erkranken und sollten daher den Kontakt zu Risikogruppen vermeiden. Falls sie Symptome entwickeln, müssen sie sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden.
Für Tests zur Verkürzung der Quarantäne wenden sich Reisende entweder an ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt, der Tests durchführt. Eine Auflistung dazu finden Sie unter www.westerwaldkreis.de » – Aktuelles zum Corona-Virus.
Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln » oder beim örtlichen Gesundheitsamt.