Meldepflicht für alle Nutztierarten
Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.
Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, u.a. Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, aber auch Neuweltkameliden, wie Lama und Alpaka. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus, das durch infizierte Stechmücken übertragen wird.
Am 10.01.2019 wurde eine Infektion bei einem Kalb im
Landkreis Trier-Saarburg amtlich festgestellt. Aufgrund dessen ist ganz
Rheinland-Pfalz und somit auch der Westerwaldkreis seit dem 15.01.2019
BT-Sperrgebiet. Damit verbunden sind insbesondere Einschränkungen beim
Verbringen von empfänglichen Tieren.
Alle Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen,
Einhufern (Pferde und Esel), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln müssen ihre Tierhaltung bei der
Veterinärverwaltung anmelden.
Das Auftreten von Erkrankungsfällen ist der
Veterinärverwaltung umgehend anzuzeigen. Die Erkrankung äußert sich durch:
- schmerzhafte Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen
- Gewichtsverlust
- Aborte (Fehlgeburten)
- Milchrückgang
Schwere Verlaufsformen mit Todesfällen können
insbesondere bei Schafen auftreten.
Die entsprechenden Vordrucke für die Anmeldung sowie die derzeit geltenden BT-Verbringungsregelungen finden Sie auf der Homepage des Westerwaldkreises www.westerwaldkreis.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02602 124-586 oder-555.
(Foto: Kateryna Kon, shutterstock)