Der richtige Umgang mit Lebensmitteln

 

Der

richtige Umgang mit Lebensmitteln – Amt für Verbraucherschutz gibt Tipps für

den Privathaushalt

Ein fehlerhafter Umgang mit

Lebensmitteln kann zu Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen

führen, was für die Gesundheit des Menschen sehr gefährlich werden kann.

Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall

und Erbrechen hervorrufen können.

Beim nordrhein-westfälischen Amt für

Verbraucherschutz in Düsseldorf gehen beispielsweise pro Jahr bis zu 450 Beschwerden zu Lebensmitteln ein. Darin geben die

Verbraucherinnen und Verbraucher Reklamationen an das Amt weiter, da nach ihrer

Ansicht die Qualität der gekauften Produkte nicht stimmt. Jeder Einzelfall wird

unverzüglich durch unangemeldete Kontrollen im Lebensmittelbetrieb und durch

die Entnahme von amtlichen Proben durch die Lebensmittelkontrolleure,

Lebensmittelchemiker oder Tierärzte geprüft. Dabei kommt es durchschnittlich in

15 Prozent der Fälle zu Beanstandungen, wenn diese auch nicht immer mit der

Verbraucherbeschwerde übereinstimmen. In den anderen Fällen kann der Fehler im

Unternehmen nicht nachvollzogen werden. Dann bleibt die Frage offen, ob die

Lebensmittel nach dem Kauf nicht richtig behandelt worden sind.

Um solche Fehler zu vermeiden weist

das Amt für Verbraucherschutz auf die wichtigsten Hygieneregeln im privaten

Haushalt hin.

  • Bereits beim Einkauf gibt es einiges zu beachten. Um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden, sollten nur einwandfreie Lebensmittel und Menge an frischer Waren, die unmittelbar verbraucht werden gekauft werden. Die Einhaltung der Kühlkette ist eine der wichtigsten Hygienevorkehrungen. Bei zu hohen Temperaturen vermehren sich Mikroorganismen, die zu gesundheitlichen Problemen führen können.
  • Oft ist einem Lebensmittel nicht anzumerken, ob es mit krankmachenden Keimen belastet ist. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt direkt auf andere Lebensmittel oder indirekt über die Hände übertragen werden.
  • Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch sowie Krustentiere oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden.

Regeln zum Umgang mit leicht

verderblichen Lebensmitteln:

  • Leicht verderbliche Ware oder tiefgefrorene Lebensmittel sollten in einer Kühltasche nach Hause zu transportiert werden, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.
  • Leicht verderbliche und kühlpflichtige Lebensmittel sollten nur für den Bedarf von ein bis zwei Tagen eingekauft werden. Das garantiert kurze Lagerungszeiten und größere Frische. Nach dem Einkauf gehören die Lebensmittel sofort in den Kühlschrank und tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank.
  • Lebensmittel werden auch im Kühlschrank am besten in geschlossenen Behältern oder abgedeckt gelagert.
  • Gefrorene Lebensmittel sollten im Kühlschrank auftauen, denn Salmonellen überleben auch auf tiefgefrorener Ware und können sich nach dem Auftauen auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren. Einmal aufgetaute Waren dürfen nicht wieder eingefroren werden, es sei denn, es wurde vorher abgekocht.
  • Lebensmittel erst kurz vor dem Verzehr oder der Verarbeitung aus dem Kühlschrank nehmen.
  • Reste gegarter Speisen sollten im Kühlschrank abkühlen und innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden.
  • Auch warme Lebensmittel können direkt in den Kühlschrank gestellt werden.
  • Regelmäßig die Temperatur des Kühlschrankes kontrollieren. Sie sollte zwischen plus ein Grad Celsius und maximal plus sieben Grad Celsius liegen. Im Gefrierschrank ist eine sachgerechte Lagerung nur bei minus 18 Grad Celsius und darunter gewährleistet.
  • Um eine Verunreinigung von Speisen bei der Zubereitung zu vermeiden, sollte auf persönliche Hygiene wie saubere Kleidung sowie frisch gewaschene Hände und gereinigte Fingernägel geachtet werden. Hände sollten vor der Zubereitung von Mahlzeiten und öfter zwischen den Arbeitsgängen gewaschen werden.
  • Rohe Produkte sollten verarbeitet werden, ohne dass sie in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommen. Tauwasser von Fleisch und Geflügel sollten sofort entsorgt und die Arbeitsflächen und die Gegenstände, die damit in Kontakt waren, gründlich gereinigt werden.
  • Die meisten Keime können durch Erhitzen auf 70 bis 100 Grad Celsius abgetötet werden. Im Zweifelsfall sollte bei Fleisch und Geflügel die Temperaturen mit einem Fleischthermometer überprüft werden.

Verdorbene und ungenießbare

Lebensmittel verändern sich häufig in Aussehen, Konsistenz, Geruch oder

Geschmack. Dazu gehört die Bildung von Schimmel, sauer gewordene Milch, ranzige

Lebensmittel sowie Produkte mit Gefrierbrand oder Fäulnis. Solche Produkte

sollten komplett entsorgt werden. Verbraucher sollten vor allem bei Fleisch und

Fisch auf Aussehen und Geruch achten.

Bei verpackten Lebensmitteln gibt das

Mindesthaltbarkeitsdatum den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller

garantiert, dass das Produkt bei entsprechender Lagerung seine einwandfreie

Beschaffenheit und Eigenschaften wie Aussehen, Geruch und Geschmack behält.

Fast immer können Lebensmittel aber noch eine gewisse Zeit über dieses Datum

hinaus verzehrt werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu

befürchten sind.

Bei leicht verderblicher Ware wie

Hackfleisch dagegen ist ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf sollte das

Lebensmittel auf keinen Fall mehr verzehrt werden, da die Ware schon nach

kurzer Zeit gesundheitsschädlich werden kann.

Beim Einkauf sollte auch darauf

geachtet werden, dass die Verpackung nicht beschädigt ist. Konserven, die

defekt oder zerbeult sind oder deren Deckel sich wölbt, sollte man nicht

kaufen.

Wer diese einfachen Regeln beachtet,

schützt sich und die Gesundheit seiner Familie.

Foto: AWB