Fahrzeuge online zulassen

 

Internetbasierte

Fahrzeugzulassung

Mit einer Neuerung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können seit 01.10.2019 die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online durchgeführt werden. Zudem ist bei bestimmten Vorgängen eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung eingeführt und bei der Umschreibung von Fahrzeugen das sofortige Losfahren ermöglicht worden.

„Knapp

20 Millionen Zulassungsvorgänge von PKW im vergangenen Jahr – die Kfz-Zulassung

ist eines der meistgenutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland. Wir wollen

weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen

Verwaltung. Mit unserem Verordnungsentwurf werden wir nun auch das erstmalige

An- und das Ummelden per Mausklick ermöglichen. Das ist eine enorme

Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt. Künftig heißt es einfach:

klicken und losfahren. Das ist Bürgerservice pur.“ – Ankündigung des Bundesverkehrsministers Andreas

Scheuer im Vorfeld der Einführung.

Das

Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zielt auf eine einfachere,

nutzerfreundlichere und effizientere Fahrzeugzulassung, die – unter

weitgehender Beibehaltung der Verfahrensabläufe im heutigen Zulassungsverfahren

– möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden soll.

Der

Gang zur Zulassungsbehörde (ZulB) soll künftig für Standardfälle entfallen

können. Das Vorhaben wird dabei stufenweise umgesetzt. Die Stufen 1 und 2 sind

bereits im Betrieb und umfassen die internetbasierte Abwicklung der folgenden

Vorgänge:

  • Stufe 1: Internetbasierte Außerbetriebsetzung (seit dem 01.01.2015 in Betrieb)
  • Stufe 2: Internetbasierte Wiederzulassung auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit demselben bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen (seit dem 01.10.2017 in Betrieb)

Mit

der Einführung der Stufe 3 kann erstmals der gesamte Lebenszyklus eines

Fahrzeuges aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neuzulassung bis zur

Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Dabei können im Zuge

dieser Neuerung weiterhin erstmal nur Privatpersonen selbst das Verfahren

nutzen.

Der Kunde benötigt einen modernen Personalausweis mit

freigeschalteter Onlinefunktion, ein Smartphone mit dem installierten Programm

„Ausweisapp2“ oder wahlweise ein Ausweislesegerät. Zulassungen auf Unternehmen bzw. die

Zulassung durch Bevollmächtigte sind in diese Umsetzungsstufe des

iKfz-Verfahrens noch nicht integriert. Auch Sonderfälle wie Wechsel-, Rote,

Oldtimer-, Diplomaten, Ausfuhr und Grüne Kennzeichen sowie minderjährige

Antragssteller sollen Bestandteil der nächsten Stufen sein, die laut

Bundesministerium zeitnah folgen werden.

Der

Leiter der Zulassungsstelle des Westerwaldkreises, Sven Reichwein, empfiehlt

allen Interessierten einfach mal reinzuschnuppern und sich über das Verfahren

zu informieren. Das „iKfz-Verfahren“ ist ein Musterbeispiel für die

fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und in vielerlei Hinsicht ein

Vorzeigeprojekt des eGovernment, so Reichwein.

Die Kreisverwaltung hat dazu viele Informationen gebündelt unter https://www.westerwaldkreis.de/kfz-zulassung.html bereitgestellt und steht den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.

Für

Anwendungsprobleme innerhalb begonnener internetbasierter Zulassungsvorgängen

ist die KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH in

Mainz, zuständig. Die örtliche Zulassungsstelle hat aktuell leider keine Zugriffsmöglichkeit

auf das Onlineverfahren. Die Verwaltungen des nördlichen Rheinland-Pfalz haben

im Rahmen eines kürzlich durchgeführten Erfahrungsaustausches beim

Verkehrsministerium bereits für die kurzfristige Einrichtung einer landesweiten

Telefonhotline, auch am Wochenende, stark gemacht. Damit würde die vermehrte

Nutzung und auch die fehlerfreie Durchführung der internetbasierten

Fahrzeugzulassung gefördert werden.

iKfz soll ausdrücklich nicht zu einer Serviceverlagerung ins Internet dienen, betont Reichwein. Die Fahrzeughalter/innen werden weiterhin alle Zulassungsvorgänge im Westerwaldkreis in gewohnter Weise bei der Kreisverwaltung in Montabaur bzw. den Außenstellen der Verbandsgemeinden in Hachenburg und Westerburg durchführen können. Durch das Online-Verfahren wird das Serviceangebot zukunftsfähig digital ergänzt. Es wird weiterhin immer Fallkonstellationen geben, die einen Behördengang unumgänglich machen. Aber auch hier wird stetig an der Verbesserung der Servicequalität gearbeitet.