Internetbasierte
Fahrzeugzulassung
Mit einer Neuerung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können seit 01.10.2019 die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online durchgeführt werden. Zudem ist bei bestimmten Vorgängen eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung eingeführt und bei der Umschreibung von Fahrzeugen das sofortige Losfahren ermöglicht worden.
„Knapp
20 Millionen Zulassungsvorgänge von PKW im vergangenen Jahr – die Kfz-Zulassung
ist eines der meistgenutzten Verwaltungsverfahren in Deutschland. Wir wollen
weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen
Verwaltung. Mit unserem Verordnungsentwurf werden wir nun auch das erstmalige
An- und das Ummelden per Mausklick ermöglichen. Das ist eine enorme
Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt. Künftig heißt es einfach:
klicken und losfahren. Das ist Bürgerservice pur.“ – Ankündigung des Bundesverkehrsministers Andreas
Scheuer im Vorfeld der Einführung.
Das
Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zielt auf eine einfachere,
nutzerfreundlichere und effizientere Fahrzeugzulassung, die – unter
weitgehender Beibehaltung der Verfahrensabläufe im heutigen Zulassungsverfahren
– möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden soll.
Der
Gang zur Zulassungsbehörde (ZulB) soll künftig für Standardfälle entfallen
können. Das Vorhaben wird dabei stufenweise umgesetzt. Die Stufen 1 und 2 sind
bereits im Betrieb und umfassen die internetbasierte Abwicklung der folgenden
Vorgänge:
- Stufe 1: Internetbasierte Außerbetriebsetzung (seit dem 01.01.2015 in Betrieb)
- Stufe 2: Internetbasierte Wiederzulassung auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit demselben bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen (seit dem 01.10.2017 in Betrieb)
Mit
der Einführung der Stufe 3 kann erstmals der gesamte Lebenszyklus eines
Fahrzeuges aus zulassungsrechtlicher Sicht, von der Neuzulassung bis zur
Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Dabei können im Zuge
dieser Neuerung weiterhin erstmal nur Privatpersonen selbst das Verfahren
nutzen.
Der Kunde benötigt einen modernen Personalausweis mit
freigeschalteter Onlinefunktion, ein Smartphone mit dem installierten Programm
„Ausweisapp2“ oder wahlweise ein Ausweislesegerät. Zulassungen auf Unternehmen bzw. die
Zulassung durch Bevollmächtigte sind in diese Umsetzungsstufe des
iKfz-Verfahrens noch nicht integriert. Auch Sonderfälle wie Wechsel-, Rote,
Oldtimer-, Diplomaten, Ausfuhr und Grüne Kennzeichen sowie minderjährige
Antragssteller sollen Bestandteil der nächsten Stufen sein, die laut
Bundesministerium zeitnah folgen werden.
Der
Leiter der Zulassungsstelle des Westerwaldkreises, Sven Reichwein, empfiehlt
allen Interessierten einfach mal reinzuschnuppern und sich über das Verfahren
zu informieren. Das „iKfz-Verfahren“ ist ein Musterbeispiel für die
fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und in vielerlei Hinsicht ein
Vorzeigeprojekt des eGovernment, so Reichwein.
Die Kreisverwaltung hat dazu viele Informationen gebündelt unter https://www.westerwaldkreis.de/kfz-zulassung.html bereitgestellt und steht den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.
Für
Anwendungsprobleme innerhalb begonnener internetbasierter Zulassungsvorgängen
ist die KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH in
Mainz, zuständig. Die örtliche Zulassungsstelle hat aktuell leider keine Zugriffsmöglichkeit
auf das Onlineverfahren. Die Verwaltungen des nördlichen Rheinland-Pfalz haben
im Rahmen eines kürzlich durchgeführten Erfahrungsaustausches beim
Verkehrsministerium bereits für die kurzfristige Einrichtung einer landesweiten
Telefonhotline, auch am Wochenende, stark gemacht. Damit würde die vermehrte
Nutzung und auch die fehlerfreie Durchführung der internetbasierten
Fahrzeugzulassung gefördert werden.
iKfz soll ausdrücklich nicht zu einer Serviceverlagerung ins Internet dienen, betont Reichwein. Die Fahrzeughalter/innen werden weiterhin alle Zulassungsvorgänge im Westerwaldkreis in gewohnter Weise bei der Kreisverwaltung in Montabaur bzw. den Außenstellen der Verbandsgemeinden in Hachenburg und Westerburg durchführen können. Durch das Online-Verfahren wird das Serviceangebot zukunftsfähig digital ergänzt. Es wird weiterhin immer Fallkonstellationen geben, die einen Behördengang unumgänglich machen. Aber auch hier wird stetig an der Verbesserung der Servicequalität gearbeitet.