Auch die Fitnessstudios warten auf eine Wiederöffnung und legen eigene Hygiene-Konzepte vor. Gemeinsam mit den Branchenverbänden wurden Details formuliert und man wartet nun auf die Lockerungen Ende Mai, um den Betrieb wieder aufzunehmen. „Die Fixkosten laufen weiter, aber die Mitgliedbeiträge bleiben aus,“ beschreiben zahlreiche Studiobetreiber die aktuelle Situation gegenüber dem Landrat. Und so geht es momentan vielen, es geht sogar so weit, dass eine Insolvenz bei vielen Betrieben nicht mehr aufzuhalten ist. Weitere Informationen aus erster Hand vor Ort unter anderem im Sportpark Windhagen und Asbach mit Inhaber Dirk Kornmeyer. „Mich bewegen die Existenz-Nöte und Sorgen der Fitness-, Gesundheits- und Sportstudios in unserer Region. Danke für den offenen Austausch über die konzeptionellen Ideen für den baldigen Neustart“, so Landrat Achim Hallerbach und Ortsbürgermeister Martin Buchholz.
Der Austausch, wie in den Sport- und Fitnessstudios
Hygiene-, Abstands- und Reinigungsstandards konkret und prüfbar umgesetzt und
gleichzeitig Kontakte begrenzt und nachverfolgt werden können, sind wichtige
Grundlagen für die Wiedereröffnung ab dem 27. Mai. Die Branche ist sich auch
darüber bewusst, dass sie mit einer Öffnung der Studios auch eine große
Verantwortung trage.
Mit dem Hygienekonzept „Fit werden – Gesund bleiben“ wird
ein mit den Corona-Arbeitsschutzstandards für die Branche Fitness- und
Sportstudios vorgestellt. Vier Bereiche werden klar geregelt. Die räumlichen
Ordnungsmaßnahmen mit Markierungen und Absperreinrichtungen kennzeichnen
Wartepositionen und Wegeführungen. Neben Spuckschutzwänden und kontaktlosem
Registrierungsmanagement, bleiben Umkleiden und Duschen zunächst geschlossen.
Im Trainingsbereich werden Trainingsgeräte so aufgestellt, das jederzeit der
Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Trainierenden gewährleistet wird.
Gleiches soll für Kursräume gelten. Ein- und Ausgang finden zur
Kontaktvermeidung über getrennte Bereiche statt. Die Hygiene- und
Desinfektionsmaßnahmen unterliegen ebenfalls sehr strengen Vorgaben. Durchgängige
intensive Lüftung und die kontinuierliche Flächendesinfektion aller Geräte und
Kontaktflächen sei ebenfalls zu sichern. Beim Kontaktmanagement werde man alle
bekannten Vorgaben berücksichtigen und auch pro zehn Quadratmeter maximal eine
Person zulassen. Auf Trainingsberatung soll zunächst verzichtet werden. Mit
einer kontinuierlichen Kommunikation sollen Kunden und Mitarbeiter auf die
Einhaltung des Hygienekonzeptes angewiesen und über Neuerungen informiert
werden.
„Um so wichtiger, wir brauchen klare, einheitliche und
nachvollziehbare Regelungen wie zum Beispiel in der Gastronomie. Sie müssen
nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sicher schützen. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden können
und Infektionen entstehen, hätte die Branche einen erheblichen
Vertrauensverlust zu erleiden. Deshalb muss zügig und einvernehmlich eine
Vereinbarung getroffen werden“, so Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit
Ortsbürgermeister Martin Buchholz und dem Inhaber Dirk Kornmeyer. Schließlich
haben sich Fitnessstudios zu Gesundheitsdienstleistern entwickelt, die für alle
Altersgruppen wichtig geworden sind. Insbesondere die Prävention, ohne eine
direkte medizinische Indikation, tragen für eine nachhaltige Gesundheit und
Gesunderhaltung der Menschen bei. Dies müsse, so Hallerbach, bei der weiteren
Entscheidungsfindung in der Mainzer Landesregierung, mit betrachtet werden.