Fitnessstudios im Kreis Neuwied warten auf Wiederöffnung – Vorbereitungen und Konzepte liegen vor

 

Auch die Fitnessstudios warten auf eine Wiederöffnung und legen eigene Hygiene-Konzepte vor. Gemeinsam mit den Branchenverbänden wurden Details formuliert und man wartet nun auf die Lockerungen Ende Mai, um den Betrieb wieder aufzunehmen. „Die Fixkosten laufen weiter, aber die Mitgliedbeiträge bleiben aus,“ beschreiben zahlreiche Studiobetreiber die aktuelle Situation gegenüber dem Landrat. Und so geht es momentan vielen, es geht sogar so weit, dass eine Insolvenz bei vielen Betrieben nicht mehr aufzuhalten ist. Weitere Informationen aus erster Hand vor Ort unter anderem im Sportpark Windhagen und Asbach mit Inhaber Dirk Kornmeyer. „Mich bewegen die Existenz-Nöte und Sorgen der Fitness-, Gesundheits- und Sportstudios in unserer Region. Danke für den offenen Austausch über die konzeptionellen Ideen für den baldigen Neustart“, so Landrat Achim Hallerbach und Ortsbürgermeister Martin Buchholz.

Der Austausch, wie in den Sport- und Fitnessstudios

Hygiene-, Abstands- und Reinigungsstandards konkret und prüfbar umgesetzt und

gleichzeitig Kontakte begrenzt und nachverfolgt werden können, sind wichtige

Grundlagen für die Wiedereröffnung ab dem 27. Mai. Die Branche ist sich auch

darüber bewusst, dass sie mit einer Öffnung der Studios auch eine große

Verantwortung trage.

Mit dem Hygienekonzept „Fit werden – Gesund bleiben“ wird

ein mit den Corona-Arbeitsschutzstandards für die Branche Fitness- und

Sportstudios vorgestellt. Vier Bereiche werden klar geregelt. Die räumlichen

Ordnungsmaßnahmen mit Markierungen und Absperreinrichtungen kennzeichnen

Wartepositionen und Wegeführungen. Neben Spuckschutzwänden und kontaktlosem

Registrierungsmanagement, bleiben Umkleiden und Duschen zunächst geschlossen.

Im Trainingsbereich werden Trainingsgeräte so aufgestellt, das jederzeit der

Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Trainierenden gewährleistet wird.

Gleiches soll für Kursräume gelten. Ein- und Ausgang finden zur

Kontaktvermeidung über getrennte Bereiche statt. Die Hygiene- und

Desinfektionsmaßnahmen unterliegen ebenfalls sehr strengen Vorgaben. Durchgängige

intensive Lüftung und die kontinuierliche Flächendesinfektion aller Geräte und

Kontaktflächen sei ebenfalls zu sichern. Beim Kontaktmanagement werde man alle

bekannten Vorgaben berücksichtigen und auch pro zehn Quadratmeter maximal eine

Person zulassen. Auf Trainingsberatung soll zunächst verzichtet werden. Mit

einer kontinuierlichen Kommunikation sollen Kunden und Mitarbeiter auf die

Einhaltung des Hygienekonzeptes angewiesen und über Neuerungen informiert

werden.

„Um so wichtiger, wir brauchen klare, einheitliche und

nachvollziehbare Regelungen wie zum Beispiel in der Gastronomie. Sie müssen

nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sicher schützen. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden können

und Infektionen entstehen, hätte die Branche einen erheblichen

Vertrauensverlust zu erleiden. Deshalb muss zügig und einvernehmlich eine

Vereinbarung getroffen werden“, so Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit

Ortsbürgermeister Martin Buchholz und dem Inhaber Dirk Kornmeyer. Schließlich

haben sich Fitnessstudios zu Gesundheitsdienstleistern entwickelt, die für alle

Altersgruppen wichtig geworden sind. Insbesondere die Prävention, ohne eine

direkte medizinische Indikation, tragen für eine nachhaltige Gesundheit und

Gesunderhaltung der Menschen bei. Dies müsse, so Hallerbach, bei der weiteren

Entscheidungsfindung in der Mainzer Landesregierung, mit betrachtet werden.