Handlungsempfehlung des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinden im Landkreis mit dem Kreisgesundheitsamt zum neuen Coronavirus (SARS-CoV2)

 

Angesichts der sich

dynamisch entwickelten Ausbreitung von Coronaviruserkrankungen (SARS-CoV-2)

haben sich der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinden im Landkreis in

Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt darauf verständigt, vorerst – für den

Zeitraum März bis Ende April – auf eigene Veranstaltungen zu verzichten.

Alle in

Eigenverantwortung von Westerwaldkreis und den Verbandsgemeinden im Landkreis

geplanten Veranstaltungen werden vor dem Hintergrund der gegenwärtigen

Situation für den benannten Zeitraum abgesagt.

Veranstaltungen mit

vielen Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Virus beitragen,

da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung

erschweren entsprechende Veranstaltungen die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit

und der Ermittlung von Kontaktpersonen.

Im Einzelfall kann daher

das Absagen, Verschieben oder Umorganisieren von Veranstaltungen gerechtfertigt

sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bürgerinnen und Bürger

Rechnung zu tragen.

Im Hinblick auf Veranstaltungen mit Teilnehmerkreisen mit

besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder

Immungeschwächte) sollten Veranstalter unbedingt prüfen, ob diese zum

gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn zu

erwarten ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten kommen.

Dies sind

Vorsichtsmaßnahmen um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ressourcen

des bestehenden Gesundheitssystems zu schonen und dauerhaft funktionsfähig zu

erhalten.

Die Entscheidung, über

das Absagen und/oder Verschieben einer Veranstaltung liegt in der jeweiligen

Verantwortung des Veranstalters. Für weitergehende Eingriffe besteht derzeit

keine Handhabe.