Angesichts der sich
dynamisch entwickelten Ausbreitung von Coronaviruserkrankungen (SARS-CoV-2)
haben sich der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinden im Landkreis in
Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt darauf verständigt, vorerst – für den
Zeitraum März bis Ende April – auf eigene Veranstaltungen zu verzichten.
Alle in
Eigenverantwortung von Westerwaldkreis und den Verbandsgemeinden im Landkreis
geplanten Veranstaltungen werden vor dem Hintergrund der gegenwärtigen
Situation für den benannten Zeitraum abgesagt.
Veranstaltungen mit
vielen Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Virus beitragen,
da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung
erschweren entsprechende Veranstaltungen die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit
und der Ermittlung von Kontaktpersonen.
Im Einzelfall kann daher
das Absagen, Verschieben oder Umorganisieren von Veranstaltungen gerechtfertigt
sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bürgerinnen und Bürger
Rechnung zu tragen.
Im Hinblick auf Veranstaltungen mit Teilnehmerkreisen mit
besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder
Immungeschwächte) sollten Veranstalter unbedingt prüfen, ob diese zum
gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn zu
erwarten ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten kommen.
Dies sind
Vorsichtsmaßnahmen um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ressourcen
des bestehenden Gesundheitssystems zu schonen und dauerhaft funktionsfähig zu
erhalten.
Die Entscheidung, über
das Absagen und/oder Verschieben einer Veranstaltung liegt in der jeweiligen
Verantwortung des Veranstalters. Für weitergehende Eingriffe besteht derzeit
keine Handhabe.