Keine heiße Asche in die Mülltonnen geben

 

Keine

heiße Asche in die Mülltonnen geben

Um zu

vermeiden, dass Mülltonnen infolge von nicht vollständig

ausgekühlten Ascheresten in Brand geraten, gibt der

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hierzu einige

Tipps.

Sofern

in Haushalten Asche als Abfallprodukt entsteht ist es wichtig, diese

erst dann in die Restabfalltonne zu schütten, wenn sie vollständig

erkaltet ist. Man sollte sich dabei nicht täuschen lassen, auch wenn

die Asche von außen schon erloschen erscheint. Im Inneren kann sie

noch glühen und dann verheerende Folgen haben. Mit Luft können

selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen

Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in

den Müllsammelfahrzeugen führen. Dann besteht höchste Gefahr, ganz

zu schweigen von möglichen Sachschäden an Gebäuden.

„Bei

Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger

warten, bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Wir raten, die

Asche am besten in einen Metallbehälter mit Deckel zu füllen und

diesen mindestens 36 Stunden abkühlen zu lassen. Erst danach sollte

er in die Restabfalltonne eingefüllt werden“, so Abfallberater

Erich Seifner vom AWB Altenkirchen.

Keine

Asche in die Biotonne geben

Holz-,

Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue

Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden.

Darauf weißt der AWB ausdrücklich hin und bittet um Verständnis,

denn die falsch sortierte Asche stört bei der weiteren Verarbeitung

der Bioabfälle den Verwertungsprozess. Sehen Müllwerker offenkundig

Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.

Beschädigte

Behälter umgehend melden

Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal ob durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, sollten sich Betroffene bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de » oder die Abfall-App in Verbindung setzen.

Dort

wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch

„defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße

Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt oder zerstört, trägt

der Verantwortliche die Kosten für die Ersatztonne und den

Behältertausch.