Keine
heiße Asche in die Mülltonnen geben
Um zu
vermeiden, dass Mülltonnen infolge von nicht vollständig
ausgekühlten Ascheresten in Brand geraten, gibt der
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hierzu einige
Tipps.
Sofern
in Haushalten Asche als Abfallprodukt entsteht ist es wichtig, diese
erst dann in die Restabfalltonne zu schütten, wenn sie vollständig
erkaltet ist. Man sollte sich dabei nicht täuschen lassen, auch wenn
die Asche von außen schon erloschen erscheint. Im Inneren kann sie
noch glühen und dann verheerende Folgen haben. Mit Luft können
selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen
Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in
den Müllsammelfahrzeugen führen. Dann besteht höchste Gefahr, ganz
zu schweigen von möglichen Sachschäden an Gebäuden.
„Bei
Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger
warten, bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Wir raten, die
Asche am besten in einen Metallbehälter mit Deckel zu füllen und
diesen mindestens 36 Stunden abkühlen zu lassen. Erst danach sollte
er in die Restabfalltonne eingefüllt werden“, so Abfallberater
Erich Seifner vom AWB Altenkirchen.
Keine
Asche in die Biotonne geben
Holz-,
Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue
Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden.
Darauf weißt der AWB ausdrücklich hin und bittet um Verständnis,
denn die falsch sortierte Asche stört bei der weiteren Verarbeitung
der Bioabfälle den Verwertungsprozess. Sehen Müllwerker offenkundig
Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.
Beschädigte
Behälter umgehend melden
Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal ob durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, sollten sich Betroffene bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de » oder die Abfall-App in Verbindung setzen.
Dort
wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch
„defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße
Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt oder zerstört, trägt
der Verantwortliche die Kosten für die Ersatztonne und den
Behältertausch.