Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 202 Personen angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 133 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
Die Summe der Fälle verteilt sich auf die
- Stadt Neuwied: 72
- VG Asbach: 29
- VG Bad Hönningen: 15
- VG Dierdorf: 5
- VG Linz: 21
- VG Puderbach: 9
- VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 29 und
- VG Unkel: 22.
Am Mittwoch
haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefs der Länder ein neues
Maßnahmenpaket festgelegt. „Ich begrüße eine leichte schrittweise Teilöffnung.
Mit Sicherheit konnte niemand mit einer schlagartigen Lockerung der bestehenden
Maßnahmen rechnen. Wir würden ansonsten riskieren, die Anstrengungen und das
Erreichte der letzten Wochen zunichte zu machen. Es braucht jetzt die richtige
Balance zwischen Gesundheitsschutz einerseits und den Erfordernissen des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens andererseits“, kommentiert Landrat Achim
Hallerbach den Beschluss.
Es wird auch
in den kommenden Tagen und Wochen weiter darauf ankommen, Infektionsketten
nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Ein zentraler Baustein wird die Testung
von potentiell infizierten Personen bleiben. Daher sollen die Testkapazitäten
der Labore und das Personal in den Gesundheitsämtern deutlich erhöht werden.
In der
heutigen Telefonkonferenz der Landräte mit Vertretern der Landesregierung
wurden auch weitere wichtige Umsetzungsdetails erörtert. So zum Beispiel die
organisatorische Vorbereitung des Schulbetriebes und die Anzahl der Schüler in
gut belüfteten Klassenräumen. Wahrscheinlich werden zunächst nur 15 Schüler in
einem Klassenraum beschult.
„Seitens des
Landes erhalten die Schulträger ein Hygienekonzept für die Schulen. Dieses wird
in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt in den Schulen implementiert.
Der Schulträger und das Land werden die Desinfektionsmittel beschaffen und
bevorraten. Die Umsetzung und Einhaltung werden die Lehrer übernehmen,“
berichtet Landrat Achim Hallerbach. Da es keine Maskenpflicht gibt, spricht das
Land weiterhin die Masken-Empfehlung aus. Schüler sollen sich eigenverantwortlich
mit sogenannten „Community-Masken“ ausstatten. Ungeklärt ist der Umgang mit
Schulmensen, da wird sich die Landesregierung entsprechend positionieren. Die
Umsetzung der Hygienemassnahmen gelte dann auch für die Notbetreuung in den
Kindertagesstätten. „Hier wird die inanspruchnehmende Zielgruppe erweitert,“
betont der Landrat. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder soll wahrscheinlich
auf fünf Kinder je Gruppe beschränkt werden. „Hier warten wir auf die Vorgabe
des Landes,“ so Hallerbach.
Es gibt noch
viele offene Fragestellungen und Details, die in den nächsten Tagen seitens des
Landes geklärt werden sollen. So auch die Frage von Veranstaltungen und
Definition von Großveranstaltungen, sowie Sportaktivitäten im Indoor- und
Outdoor-Sektor sowie der weiterhin geschlossenen Zoos und Tierparks. „Hier sind
noch viele Detail- und Rechtsfragen zu klären, sodass die bundeseinheitliche
Beschlusslinie nicht verwässert wird. Weiterhin muss auch die Praktikabilität
der Handhabung vor Ort gewährleistet bleiben. Wahrscheinlich wird es deshalb
auch am Anfang wieder es holprig anlaufen,“ bewertet Landrat Achim Hallerbach
die Situation.
Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen. Ab dem 27. April werden die Schulen schrittweise für Abschlussklassen geöffnet. Der reguläre Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Allerdings werden deutlich mehr Eltern aus "systemrelevanten Berufsgruppen" das Recht auf Notbetreuung haben. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen weiterhin nicht stattfinden.
Eine
Maskenpflicht wurde nicht ausgesprochen, es gilt eine „Masken-Empfehlung“. Die
Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche
weiterhin zu verzichten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31.
August 2020 untersagt.
Am 30. April
werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Entwicklung
erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.
Der Wortlaut des Beschlusses ist nachzulesen unter:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1
Die bisherige 3. Corona-Bekämpfungs-Verordnung wird in Kürze durch eine neue Rechtsverordnung des Landes ersetzt. Eine Veröffentlichung wird voraussichtlich am Freitag seitens der Landesregierung erfolgen. Diese wird ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Neuwied (www.kreis-neuwied.de)veröffentlicht.
Während die
Öffnungszeiten bei der Neuwieder Fieberambulanz bei montags bis freitags 12-14
Uhr und samstags 10-12 Uhr bleiben, ändern sich die Erreichbarkeiten der
Hotline des Gesundheitsamtes (02631 803-888) auf Montag-Donnerstag 8-16 Uhr,
Freitag 8-12 Uhr und Samstag 10-13 Uhr. Sonntags ist die Hotline nicht
erreichbar. Die landesweiter Corona-Hotline 0800 99 00 400 ist weiterhin rund
um die Uhr erreichbar.