Kreis NR: Handhabung für Eisdielen

 

Die rechtliche Einschätzung, wie die Verbote und Forderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz auszulegen sind, hat in den vergangenen beiden Wochen vor Ort zu reichlich Diskussionen bei den Ordnungsbehörden geführt.

Dabei rückten insbesondere die Eisdielen, die zunächst

komplett schließen mussten, wieder in den Fokus, da eine Änderung des

Verordnungstextes so interpretiert werden konnte, dass zumindest ein

Straßenverkauf für die Eisdielen möglich sein dürfte. Dies haben die Inhaber,

insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend schönen Wetters, natürlich

sofort genutzt.

Die Ernüchterung kommt aber am Mittwoch mit einer

rechtlichen Einschätzung des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Danach ist

Speiseeis eine zubereitete und verzehrfähige Speise, deren Verkauf zur Mitnahme

in einem Straßenverkauf nur Restaurants, Speisegaststätten oder Cafés nach

telefonischer oder vorheriger Bestellung per E-Mail möglich ist.

Die Möglichkeit, sich ein Eis auf die Hand an der

nächsten Eisdiele zu holen, rückt damit wieder in weite Ferne. Die

Ordnungsämter der Stadt Neuwied und der Verbandsgemeinden im Landkreis werden

diese Information an die Inhaber weitergeben und darauf achten, dass die

Eisdielen umgehend geschlossen werden.