Die rechtliche Einschätzung, wie die Verbote und Forderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz auszulegen sind, hat in den vergangenen beiden Wochen vor Ort zu reichlich Diskussionen bei den Ordnungsbehörden geführt.
Dabei rückten insbesondere die Eisdielen, die zunächst
komplett schließen mussten, wieder in den Fokus, da eine Änderung des
Verordnungstextes so interpretiert werden konnte, dass zumindest ein
Straßenverkauf für die Eisdielen möglich sein dürfte. Dies haben die Inhaber,
insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend schönen Wetters, natürlich
sofort genutzt.
Die Ernüchterung kommt aber am Mittwoch mit einer
rechtlichen Einschätzung des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Danach ist
Speiseeis eine zubereitete und verzehrfähige Speise, deren Verkauf zur Mitnahme
in einem Straßenverkauf nur Restaurants, Speisegaststätten oder Cafés nach
telefonischer oder vorheriger Bestellung per E-Mail möglich ist.
Die Möglichkeit, sich ein Eis auf die Hand an der
nächsten Eisdiele zu holen, rückt damit wieder in weite Ferne. Die
Ordnungsämter der Stadt Neuwied und der Verbandsgemeinden im Landkreis werden
diese Information an die Inhaber weitergeben und darauf achten, dass die
Eisdielen umgehend geschlossen werden.