Kreis NR: Maskenpflicht im ÖPNV / Weitere schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab Montag

 

Seit Montag besteht in Rheinland-Pfalz Maskenpflicht im

Einzelhandel und im ÖPNV. Ab dem kommenden Montag (4. Mai) nehmen die 4.

Klassen der Grundschulen sowie die Abschlussjahrgänge der Weiterbildenden- und

Förderschulen im Kreis Neuwied den Schulbetrieb wieder auf. „Wir fahren den

Schulbetrieb unter den Rahmenbedingungen eines nach wie vor vorhandenen

Infektionsrisikos behutsam hoch. Deshalb kann ich auch nur dringend an die

Schülerinnen und Schüler appellieren, sich angemessen zu verhalten. Dies

bedeutet konkret, sorgfältige Händehygiene, Abstand halten, geeigneten

Mund-Nasen-Schutz tragen - in den Pausen und im Schulbus. Und wer typische

Krankheitssymptome zeigt, bleibt bitte zu Hause,“ erklärt Landrat Achim

Hallerbach. Alle Schulen haben strenge Hygienepläne und müssen beim

Schulbetrieb die Abstandsregeln umsetzten. „Unsere Schulen müssen Sorge tragen

dafür, dass die Tische mindestens im Abstand von 1,50 Meter stehen; zudem

dürfen in keinem Fall mehr als 15 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in

einem Klassenraum unterrichtet werden,“ beschreibt der 1. Kreisbeigeordnete

Michael Mahlert die vorbereitenden Maßnahmen.

Auch die Verkehrsbetriebe bereiten sich vor, um den

Schülerverkehr wieder aufzunehmen. Hierzu zählt eine entsprechende Ausstattung

der Fahrer mit Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel. „Für den Fall das ein

Schüler keine Maske bei sich hat, gibt es Einmalmasken in den Bussen. Es ist

aber in der Verantwortung der Eltern, dass die Kinder eine eigene Maske haben,“

betonen Landrat Achim Hallerbach und 1. Kreisbeigeordneter Michael Mahlert.

Grundsätzlich müssen sich alle eine eigene Maske zulegen.

„Für diejenigen, die sie mal vergessen, haben wir heute stellvertretend für

alle Busunternehmen bei der Firma MVB/Zickenheiner Einwegmasken

vorbeigebracht,“ erklären Hallerbach und Mahlert. Die anderen Unternehmen und

Schulen erhalten am Wochenende die entsprechenden Mund-Nasen-Schutzmasken.

Das Busunternehmen MVB befürwortet die Maskenpflicht im

Linienverkehr und setzt sie auch konsequent um. Wer keine Mund- und

Nasenbedeckung trägt, darf nicht mitfahren. „Das schützt Fahrgäste und unsere

Mitarbeiter“, sagt Geschäftsführer Kim Zickenheiner. 56 Prozent der Mitarbeiter

im Fahrdienst seien älter als 50 Jahre, 28 Prozent der Mitarbeiter älter als 60

Jahre. Damit gehören sie zur Corona-Risikogruppe laut Robert-Koch-Institut.

„Wir haben unsere Mitarbeiter angewiesen, Fahrgästen ohne Mundschutz die

Beförderung zu verweigern“, sagt Zickenheiner. „Es ist die Verantwortung der

Fahrgäste, sich an die Regeln zu halten.“ Damit kommen die Unternehmen ihrer

Fürsorgepflicht gegenüber Kunden und Mitarbeitern nach. „Wir sind uns sicher,

dass unsere Fahrgäste die Regeln für sinnvoll halten,“ so Axel Zickenheiner.

Eltern und Schüler werden darauf hingewiesen, auf den

jeweiligen Internetseiten der Verkehrsunternehmen nachzuschauen, ob und welche

Veränderungen es bei den ÖPNV-Fahrplänen ab Montag gibt.

Foto:

Landrat Achim Hallerbach (li.) übergibt an Kim Zickenheiner

und 1. Kreisbeigeordneter Michael Mahlert (re.) an Axel Zickenheiner symbolisch

Einmal-Schutzmasken.