Kreis NR trifft Vorkehrungen für die Wieder-Aufnahme des Schulbetriebs - Landrat Achim Hallerbach appelliert an Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler

 

Ab

dem kommenden Montag (27. April) werden bestimmte Jahrgangsstufen an den

Schulen im Kreis Neuwied den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Begrenzt ist aber

nicht nur der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die ab dann wieder beschult

werden. Starke Einschränkungen gibt es auch für den Ablauf des Schulbetriebs. Da

gilt nämlich: Keine Schule ohne Hygieneplan.

„Wir

sind gerade dabei, den Muster-Hygieneplan, den uns das Land kurzfristig zur

Verfügung gestellt hat, mit den spezifischen regionalen Regelungen zu ergänzen.

Priorität genießt nach wie vor der Schutz der Schülerinnen und Schüler wie auch

des Pädagogischen und sonstigen Personals in den Schulen“, beschreibt Landrat

Achim Hallerbach eine der jetzt vordringlich zu leistenden Aufgaben.

Doch

damit nicht genug: Als Schulträger hat der Kreis auch dafür Sorge zu tragen,

dass viele organisatorische und strukturelle Voraussetzungen die Wiederaufnahme

des Schulbetriebs ermöglichen. Dazu gehören z.B. deutlich kürzere Reinigungsintervalle

für Oberflächen, Computer, Treppengeländer etc., die Bereitstellung von

ausreichend Einmalhandtüchern, Flüssigseife und Desinfektionsmittel in,

Toiletten und Klassenräumen. Letztere werden sich nämlich vom gewohnten Bild

aus „Vor-Corona-Zeiten“ deutlich unterscheiden.

„Unsere

Schulen müssen Sorge tragen dafür, dass die Schülertische mindestens im Abstand

von 1,50 Meter stehen; zudem dürfen in keinem Fall mehr als 15 Schülerinnen und

Schüler gleichzeitig in einem Klassenraum unterrichtet werden.

An

die Stelle des gewohnten Klassen- oder Kursverbands tritt ein umschichtiger

Schulbetrieb mit einer Woche Schulbesuch und einer Woche im Selbststudium

zuhause – wechselweise, aber mit gleichbleibendem Lehrpersonal. „Mit diesem

rollierenden System bleiben somit auch die Lehrer als bekannte Bezugspersonen

den Schülerinnen und Schülern erhalten,“ erklärt Landrat Achim Hallerbach das

Ansinnen des Bildungsministeriums.

Mit

der vorbereitenden Umsetzung haben sich heute die Kolleginnen und Kollegen des

Immobilienmanagements und der Schulabteilung unter der Leitung des

1.Kreisbeigeordneten Michael Mahlert beschäftigt. Im Gespräch mit den

Schulleitungen und den Hausmeistern werden die notwendigen Hygieneplanungen und

Wegeführungen innerhalb der Schulgebäude besprochen und festgelegt.

Im

Zuge der nach wie vor erforderlichen stringenten Einhaltung

kontaktreduzierender Maßnahmen wird es mit Ausnahme der Leistungskurse nach wie

vor keinen Sport- oder Schwimmunterricht geben, keine Gruppenarbeiten, und auch

auf das Angebot des Schulkiosk und des Caterings aus der Schulmensa müssen

Schülerinnen und Schüler weiterhin verzichten.

„Wir

fahren den Schulbetrieb unter den Rahmenbedingungen eines nach wie vor

vorhandenen Infektionsrisikos behutsam hoch. Deshalb kann ich auch nur dringend

an die Schülerinnen und Schüler appellieren, sich angemessen zu verhalten. Dies

bedeutet konkret, sorgfältige Händehygiene, Abstand halten, geeigneten

Mund-Nasen-Schutz tragen - in den Pausen und im Schulbus. Und wer typische

Krankheitssymptome zeigt, bleibt bitte zuhause. Ich bin zuversichtlich, dass

die Einschränkungen der vergangenen Wochen alle hinreichend sensibilisiert

haben,“ sieht Landrat Achim Hallerbach der teilweisen Schulöffnung durchaus

optimistisch entgegen.

Über das Land Rheinland-Pfalz wird aktuell

eine zugeteilte Menge an Mund-Nasen-Schutz (21.300 Stück) sowie

Desinfektionsmittel (3.500 Gebinde) an die Landkreise ausgegeben. Über den

Landkreis wir es dann an die Schulen weiter verteilt. Dies soll als reine

Notreserve dienen und ist eine Einmallieferung. „Hier zeigt sich wieder,

dass wir auf das richtige Pferd gesetzt haben und frühzeitig begonnen haben ein

eigenes Lager mit Schutzkleidung und Desinfektionsmittel aufzubauen. So sind

wir in der Lage jederzeit Engpässe bei den Praxen und Pflegeeinrichtungen oder

auch die Schulen zu beliefern,“ betont Landrat Hallerbach.

„Ebenfalls

werden die Schulträger vor Ort (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden) für ihre

Grundschulen vorbereitet und mit Material ausgestattet. Dies werden wir unter

anderem in der morgigen Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern besprechen,“

erklären Hallerbach und Mahlert.

Die

Kindertagesstätten bleiben in ihrem Regelbetrieb weiterhin geschlossen. Hier

steht seitens des Landes noch nicht fest, in welchem Umfang eine Öffnung

erfolgt. Die Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen. Künftig sollen auch Kinder

anderer notwendiger berufstätiger Eltern die Kita-Betreuung in Anspruch nehmen

können. Doch auch dort geht es nicht ohne Einschränkungen: Mit Gruppenstärken

von maximal 10 Kindern soll die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden.

Die Verpflegung erfolgt nicht über die Küchen oder den Caterer in der

Einrichtung. Die Kinder müssen auch hier von Zuhause mit versorgt werden.