Ab
dem kommenden Montag (27. April) werden bestimmte Jahrgangsstufen an den
Schulen im Kreis Neuwied den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Begrenzt ist aber
nicht nur der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die ab dann wieder beschult
werden. Starke Einschränkungen gibt es auch für den Ablauf des Schulbetriebs. Da
gilt nämlich: Keine Schule ohne Hygieneplan.
„Wir
sind gerade dabei, den Muster-Hygieneplan, den uns das Land kurzfristig zur
Verfügung gestellt hat, mit den spezifischen regionalen Regelungen zu ergänzen.
Priorität genießt nach wie vor der Schutz der Schülerinnen und Schüler wie auch
des Pädagogischen und sonstigen Personals in den Schulen“, beschreibt Landrat
Achim Hallerbach eine der jetzt vordringlich zu leistenden Aufgaben.
Doch
damit nicht genug: Als Schulträger hat der Kreis auch dafür Sorge zu tragen,
dass viele organisatorische und strukturelle Voraussetzungen die Wiederaufnahme
des Schulbetriebs ermöglichen. Dazu gehören z.B. deutlich kürzere Reinigungsintervalle
für Oberflächen, Computer, Treppengeländer etc., die Bereitstellung von
ausreichend Einmalhandtüchern, Flüssigseife und Desinfektionsmittel in,
Toiletten und Klassenräumen. Letztere werden sich nämlich vom gewohnten Bild
aus „Vor-Corona-Zeiten“ deutlich unterscheiden.
„Unsere
Schulen müssen Sorge tragen dafür, dass die Schülertische mindestens im Abstand
von 1,50 Meter stehen; zudem dürfen in keinem Fall mehr als 15 Schülerinnen und
Schüler gleichzeitig in einem Klassenraum unterrichtet werden.
An
die Stelle des gewohnten Klassen- oder Kursverbands tritt ein umschichtiger
Schulbetrieb mit einer Woche Schulbesuch und einer Woche im Selbststudium
zuhause – wechselweise, aber mit gleichbleibendem Lehrpersonal. „Mit diesem
rollierenden System bleiben somit auch die Lehrer als bekannte Bezugspersonen
den Schülerinnen und Schülern erhalten,“ erklärt Landrat Achim Hallerbach das
Ansinnen des Bildungsministeriums.
Mit
der vorbereitenden Umsetzung haben sich heute die Kolleginnen und Kollegen des
Immobilienmanagements und der Schulabteilung unter der Leitung des
1.Kreisbeigeordneten Michael Mahlert beschäftigt. Im Gespräch mit den
Schulleitungen und den Hausmeistern werden die notwendigen Hygieneplanungen und
Wegeführungen innerhalb der Schulgebäude besprochen und festgelegt.
Im
Zuge der nach wie vor erforderlichen stringenten Einhaltung
kontaktreduzierender Maßnahmen wird es mit Ausnahme der Leistungskurse nach wie
vor keinen Sport- oder Schwimmunterricht geben, keine Gruppenarbeiten, und auch
auf das Angebot des Schulkiosk und des Caterings aus der Schulmensa müssen
Schülerinnen und Schüler weiterhin verzichten.
„Wir
fahren den Schulbetrieb unter den Rahmenbedingungen eines nach wie vor
vorhandenen Infektionsrisikos behutsam hoch. Deshalb kann ich auch nur dringend
an die Schülerinnen und Schüler appellieren, sich angemessen zu verhalten. Dies
bedeutet konkret, sorgfältige Händehygiene, Abstand halten, geeigneten
Mund-Nasen-Schutz tragen - in den Pausen und im Schulbus. Und wer typische
Krankheitssymptome zeigt, bleibt bitte zuhause. Ich bin zuversichtlich, dass
die Einschränkungen der vergangenen Wochen alle hinreichend sensibilisiert
haben,“ sieht Landrat Achim Hallerbach der teilweisen Schulöffnung durchaus
optimistisch entgegen.
Über das Land Rheinland-Pfalz wird aktuell
eine zugeteilte Menge an Mund-Nasen-Schutz (21.300 Stück) sowie
Desinfektionsmittel (3.500 Gebinde) an die Landkreise ausgegeben. Über den
Landkreis wir es dann an die Schulen weiter verteilt. Dies soll als reine
Notreserve dienen und ist eine Einmallieferung. „Hier zeigt sich wieder,
dass wir auf das richtige Pferd gesetzt haben und frühzeitig begonnen haben ein
eigenes Lager mit Schutzkleidung und Desinfektionsmittel aufzubauen. So sind
wir in der Lage jederzeit Engpässe bei den Praxen und Pflegeeinrichtungen oder
auch die Schulen zu beliefern,“ betont Landrat Hallerbach.
„Ebenfalls
werden die Schulträger vor Ort (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden) für ihre
Grundschulen vorbereitet und mit Material ausgestattet. Dies werden wir unter
anderem in der morgigen Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern besprechen,“
erklären Hallerbach und Mahlert.
Die
Kindertagesstätten bleiben in ihrem Regelbetrieb weiterhin geschlossen. Hier
steht seitens des Landes noch nicht fest, in welchem Umfang eine Öffnung
erfolgt. Die Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen. Künftig sollen auch Kinder
anderer notwendiger berufstätiger Eltern die Kita-Betreuung in Anspruch nehmen
können. Doch auch dort geht es nicht ohne Einschränkungen: Mit Gruppenstärken
von maximal 10 Kindern soll die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden.
Die Verpflegung erfolgt nicht über die Küchen oder den Caterer in der
Einrichtung. Die Kinder müssen auch hier von Zuhause mit versorgt werden.