Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.Die vollständige Verfügung der ADD finden Siehier».