Kreisgesundheitsamt rät zur Windpocken-Impfung

 

Jedes Jahr im

Winter häufen sich beim Gesundheitsamt des Westerwaldkreises die Meldungen über

Windpocken Erkrankungen – so auch in diesem Jahr! Vielen Erwachsenen sind die

Windpocken noch aus ihrer Kindheit eine Erinnerung. Fiese, stark juckende

Bläschen und Pusteln die verkrusten, sich aber auch entzünden können und dann

Narben hinterlassen. Dazu kommen Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl.

Insbesondere Säuglinge und Immungeschwächte können schwere Verläufe mit

bakteriellen Superinfektionen, Lungenentzündung und Beteiligung des

Nervensystems erleiden.

Seit 2004

empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die

Impfung gegen Windpocken. Die erste Impfung sollte gleichzeitig mit der ersten

Masern-Mumps-Röteln- Impfung im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Die 2.

Impfung dann im Alter von 15 bis 23 Monaten. „Eltern sollten den Impfschutz

ihrer Kinder überprüfen, und verpasste oder vergessene Impfungen

schnellstmöglich nachholen,“ insistiert Obermedizinalrätin Sarah Omar. „Vor

einer geplanten Schwangerschaft sollten Frauen ihren Impfschutz überprüfen

lassen, falls sie selbst als Kind keine Windpocken hatten. Eine Windpocken

Erkrankung der Schwangeren in Nähe der Geburt kann schwerste Verläufe beim

Neugeborenen verursachen,“ so die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Omar

weiter.

Bei

Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen kann

das  Gesundheitsamt Betretungsverbote für

nicht geimpfte Kinder aussprechen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Diese erstrecken sich in der Regel über 16 Tage, da es so lange dauern kann bis

ein Angesteckter selbst erkrankt. Leider häufen sich Fälle, in denen das

Gesundheitsamt Betretungsverbote aussprechen muss, da immer noch zu wenige

Kinder vollständig geimpft sind. Erkrankten ist es bis zum vollständigen

Abheilen der Bläschen nicht gestattet, Gemeinschaftseinrichtungen zu betreten.

Obwohl die

Windpocken im Allgemeinen als harmlose Kinderkrankheit gelten, können schwere

Verläufe, insbesondere bei Säuglingen auftreten. Ein umfassender Impfschutz in

der Bevölkerung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern auch die

Kleinsten, die selbst noch nicht geimpft werden können!