Jedes Jahr im
Winter häufen sich beim Gesundheitsamt des Westerwaldkreises die Meldungen über
Windpocken Erkrankungen – so auch in diesem Jahr! Vielen Erwachsenen sind die
Windpocken noch aus ihrer Kindheit eine Erinnerung. Fiese, stark juckende
Bläschen und Pusteln die verkrusten, sich aber auch entzünden können und dann
Narben hinterlassen. Dazu kommen Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl.
Insbesondere Säuglinge und Immungeschwächte können schwere Verläufe mit
bakteriellen Superinfektionen, Lungenentzündung und Beteiligung des
Nervensystems erleiden.
Seit 2004
empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts die
Impfung gegen Windpocken. Die erste Impfung sollte gleichzeitig mit der ersten
Masern-Mumps-Röteln- Impfung im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Die 2.
Impfung dann im Alter von 15 bis 23 Monaten. „Eltern sollten den Impfschutz
ihrer Kinder überprüfen, und verpasste oder vergessene Impfungen
schnellstmöglich nachholen,“ insistiert Obermedizinalrätin Sarah Omar. „Vor
einer geplanten Schwangerschaft sollten Frauen ihren Impfschutz überprüfen
lassen, falls sie selbst als Kind keine Windpocken hatten. Eine Windpocken
Erkrankung der Schwangeren in Nähe der Geburt kann schwerste Verläufe beim
Neugeborenen verursachen,“ so die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Omar
weiter.
Bei
Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen kann
das Gesundheitsamt Betretungsverbote für
nicht geimpfte Kinder aussprechen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Diese erstrecken sich in der Regel über 16 Tage, da es so lange dauern kann bis
ein Angesteckter selbst erkrankt. Leider häufen sich Fälle, in denen das
Gesundheitsamt Betretungsverbote aussprechen muss, da immer noch zu wenige
Kinder vollständig geimpft sind. Erkrankten ist es bis zum vollständigen
Abheilen der Bläschen nicht gestattet, Gemeinschaftseinrichtungen zu betreten.
Obwohl die
Windpocken im Allgemeinen als harmlose Kinderkrankheit gelten, können schwere
Verläufe, insbesondere bei Säuglingen auftreten. Ein umfassender Impfschutz in
der Bevölkerung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern auch die
Kleinsten, die selbst noch nicht geimpft werden können!