Die ersten Kraniche wurden
auf ihrem Zug gen Norden bereits gesichtet. Meist ein Zeichen, dass sich der
Winter bald verabschiedet und der Frühling einziehen wird. Temperaturen ab 7° C
und feuchtes, regnerisches Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den
Wandertrieb von Fröschen, Kröten und Molchen zum Wasser aus. Aus
Gründen des Amphibienschutzes und zur Wahrung der Verkehrssicherheit werden im
Westerwaldkreis Straßenabschnitte gesperrt, wenn die Wanderungen einsetzen.
Davon sind folgende Straßen betroffen:
- K 1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm. Das Hofgut und die Siedlung Seeburg ist über die K 1 ab der Einmündung von der K2, Campingplatz des Dreifelder Weihers zu erreichen
- K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum
- K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen,
- K 133 zwischen Vielbach und Quirnbach.
Die Straßensperrungen werden
durch die zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, wenn aufgrund der
Witterungsverhältnisse mit Amphibienwanderungen zu rechnen ist.
An vielen anderen
Straßenabschnitten sind Helfer im Einsatz, die aufgestellte Amphibienzäune
betreuen und die Tiere in Eimern über die Straßen tragen. Durch deren Einsatz
kann an vielen Straßen eine Sperrung vermieden werden. Dort ist seitens der
Autofahrer besondere Rücksicht und Vorsicht gefordert. Dazu zählen folgende
Straßen:
- K 2 im Waldbereich nördlich des Golfclubs Dreifelden,
- K 51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg,
- K 54 zwischen Stahlhofen und Hergenroth,
- K 55 zwischen Stahlhofen und Höhn,
- K 61 zwischen Bölsberg und Kirburg,
- K 87 zwischen Hahn am See und Elbingen,
- K 161 zwischen Heilberscheid und Anschlussstelle an die L 313 im Gelbachtal,
- L 293 am Basaltpark in Bad Marienberg,
- L 304 am Hofgut Adenroth.
An anderen Stellen sollen
Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die
Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren
Fahrweise veranlassen.
Die Untere Naturschutzbehörde
der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu
sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der
Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte,
Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen
sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine
rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien
das Leben.