Übersicht Straßensperrung wegen Krötenwanderung

 

Die ersten Kraniche wurden

auf ihrem Zug gen Norden bereits gesichtet. Meist ein Zeichen, dass sich der

Winter bald verabschiedet und der Frühling einziehen wird. Temperaturen ab 7° C

und feuchtes, regnerisches Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den

Wandertrieb von Fröschen, Kröten und Molchen zum Wasser aus. Aus

Gründen des Amphibienschutzes und zur Wahrung der Verkehrssicherheit werden im

Westerwaldkreis Straßenabschnitte gesperrt, wenn die Wanderungen einsetzen.

Davon sind folgende Straßen betroffen:

  • K 1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm. Das Hofgut und die Siedlung Seeburg ist über die K 1 ab der Einmündung von der K2, Campingplatz des Dreifelder Weihers zu erreichen
  • K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum
  • K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen,
  • K 133 zwischen Vielbach und Quirnbach.

Die Straßensperrungen werden

durch die zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, wenn aufgrund der

Witterungsverhältnisse mit Amphibienwanderungen zu rechnen ist.

An vielen anderen

Straßenabschnitten sind Helfer im Einsatz, die aufgestellte Amphibienzäune

betreuen und die Tiere in Eimern über die Straßen tragen. Durch deren Einsatz

kann an vielen Straßen eine Sperrung vermieden werden. Dort ist seitens der

Autofahrer besondere Rücksicht und Vorsicht gefordert. Dazu zählen folgende

Straßen:

  • K 2 im Waldbereich nördlich des Golfclubs Dreifelden,
  • K 51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg,
  • K 54 zwischen Stahlhofen und Hergenroth,
  • K 55 zwischen Stahlhofen und Höhn,
  • K 61 zwischen Bölsberg und Kirburg,
  • K 87 zwischen Hahn am See und Elbingen,
  • K 161 zwischen Heilberscheid und Anschlussstelle an die L 313 im Gelbachtal,
  • L 293 am Basaltpark in Bad Marienberg,
  • L 304 am Hofgut  Adenroth.

An anderen Stellen sollen

Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die

Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren

Fahrweise veranlassen.

Die Untere Naturschutzbehörde

der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu

sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der

Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte,

Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen

sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine

rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien

das Leben.