Untere Wasserbehörde warnt
Wasserentnahme
schadet Ökosystem Bach
Die
derzeitige Hitzewelle setzt den Westerwälder Gärten und Feldern stark zu, die
Regentonnen zur Bewässerung sind schon längst leer. „Wir beobachten jetzt
vermehrt, dass Bäche aufgestaut werden und man mit Motor- und Elektro-Pumpen
Wasser entnimmt“, berichtet Klaus Frensch von der unteren Wasserbehörde der
Kreisverwaltung. Das sei ohne behördliche Genehmigung nicht zulässig. Denn
durch die ungeregelte Wasserentnahme werde durch Trockenfall das „Ökosystem
Bach“ nachhaltig geschädigt. Erlaubt sei lediglich der „Gemeingebrauch“, das
heißt die Entnahme zum Beispiel mit Gießkanne oder Eimer.
Wer
Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist, darf Wasser aus diesem Gewässer für
den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der
Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und
keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Bei
anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch
bereits geringfügige Wasserentnahmen negative Auswirkungen auf die
Gewässerökologie. Vor allem in kleineren Gewässern kann dies zu Fischsterben
und Austrocknen des Bachbetts führen. Dann ist die Wasserentnahme nicht
erlaubt. Das Gleiche gilt für den Anliegergebrauch. Anlieger ist der Eigentümer
der Grundstücke, die an das oberirdische Gewässer angrenzen oder beispielsweise
dessen Mieter oder Pächter.
„In
jedem Fall ist das Aufstauen eines Gewässers ohne vorherige Erlaubnis verboten“,
erklärt Frensch weiter. Hier sei das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz sehr
eindeutig. Die Kreisverwaltung weist deshalb daraufhin, dass bei Verstößen mit
einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und anschließendem Bußgeldbescheid zu
rechnen sei.
Foto:
Pressestelle des Westerwaldkreises