Wasserentnahme schadet Ökosystem Bach

 

Untere Wasserbehörde warnt

Wasserentnahme

schadet Ökosystem Bach

Die

derzeitige Hitzewelle setzt den Westerwälder Gärten und Feldern stark zu, die

Regentonnen zur Bewässerung sind schon längst leer. „Wir beobachten jetzt

vermehrt, dass Bäche aufgestaut werden und man mit Motor- und Elektro-Pumpen

Wasser entnimmt“, berichtet Klaus Frensch von der unteren Wasserbehörde der

Kreisverwaltung. Das sei ohne behördliche Genehmigung nicht zulässig. Denn

durch die ungeregelte Wasserentnahme werde durch Trockenfall das „Ökosystem

Bach“ nachhaltig geschädigt. Erlaubt sei lediglich der „Gemeingebrauch“, das

heißt die Entnahme zum Beispiel mit Gießkanne oder Eimer.

Wer

Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist, darf Wasser aus diesem Gewässer für

den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der

Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und

keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Bei

anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch

bereits geringfügige Wasserentnahmen negative Auswirkungen auf die

Gewässerökologie. Vor allem in kleineren Gewässern kann dies zu Fischsterben

und Austrocknen des Bachbetts führen. Dann ist die Wasserentnahme nicht

erlaubt. Das Gleiche gilt für den Anliegergebrauch. Anlieger ist der Eigentümer

der Grundstücke, die an das oberirdische Gewässer angrenzen oder beispielsweise

dessen Mieter oder Pächter.

„In

jedem Fall ist das Aufstauen eines Gewässers ohne vorherige Erlaubnis verboten“,

erklärt Frensch weiter. Hier sei das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz sehr

eindeutig. Die Kreisverwaltung weist deshalb daraufhin, dass bei Verstößen mit

einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und anschließendem Bußgeldbescheid zu

rechnen sei.

Foto:

Pressestelle des Westerwaldkreises