Wegraine sind typische Rückzugsorte
für allerlei Arten: für Wildbienen oder Schmetterlinge, denen anderswo die
Blüten fehlen, für Wiesenpflanzen auf der Flucht vor zu viel Dünger, für
Insekten, die in abgestorbenen Pflanzenstengeln überwintern, aber auch für
Feldhasen, die diese als Deckung nutzen. Je mehr Leben im Wegrand ist, umso
mehr gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Arten, was sich wiederum auf die
Bestände von Schädlingen in den benachbarten Nutzflächen regulierend auswirkt.
Die Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises
appelliert daher an Landwirte und die Ortsgemeinden, die bunten Wegränder als
Lebensraum für unsere vielfältigen Arten zu belassen. In der Zeit von Oktober
bis Februar eines jeden Jahres bieten sich optimale Termine für Pflegearbeiten,
auch im Einklang mit den Vorgaben des Naturschutzrechts an.
Um einen möglichst guten Effekt zu
erreichen, sind folgende Pflegehinweise wichtig: die Mahd sollte möglichst mit
Balken- oder Kreiselmäher erfolgen, da das Schnittgut nicht zerkleinert wird
und Insekten sowie Kleintiere eine sehr gute Überlebenschance haben. In einem
zweiten Arbeitsgang oder mit angehängtem Gerät wird das abgeschnittene Material
sodann abgeräumt. Außerdem sollte die Bearbeitungshöhe 10 cm nicht
unterschreiten. Abschließend wird empfohlen, nicht den gesamten Weg beidseitig
zur gleichen Zeit zu mähen, sondern besser im Wechsel nur eine der Wegseiten zu
bearbeiten.
Für Rückfragen steht die Naturschutzbehörde des Umweltreferats gerne zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter den Rufnummern 02602/124 273, -296 und-213 bzw. per E-Mail Franz.Kemper@westerwaldkreis.de, Frank.Buchstaeber@westerwaldkreis.de oder
Anna-Lena.Eisel@westerwaldkreis.de erreichbar.