Wegraine als Lebens- und Rückzugsraum: Mäharbeiten von Wegrändern im Westerwaldkreis sollen pausieren

 

Wegraine sind typische Rückzugsorte

für allerlei Arten: für Wildbienen oder Schmetterlinge, denen anderswo die

Blüten fehlen, für Wiesenpflanzen auf der Flucht vor zu viel Dünger, für

Insekten, die in abgestorbenen Pflanzenstengeln überwintern, aber auch für

Feldhasen, die diese als Deckung nutzen. Je mehr Leben im Wegrand ist, umso

mehr gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Arten, was sich wiederum auf die

Bestände von Schädlingen in den benachbarten Nutzflächen regulierend auswirkt.

Die Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises

appelliert daher an Landwirte und die Ortsgemeinden, die bunten Wegränder als

Lebensraum für unsere vielfältigen Arten zu belassen. In der Zeit von Oktober

bis Februar eines jeden Jahres bieten sich optimale Termine für Pflegearbeiten,

auch im Einklang mit den Vorgaben des Naturschutzrechts an.

Um einen möglichst guten Effekt zu

erreichen, sind folgende Pflegehinweise wichtig: die Mahd sollte möglichst mit

Balken- oder Kreiselmäher erfolgen, da das Schnittgut nicht zerkleinert wird

und Insekten sowie Kleintiere eine sehr gute Überlebenschance haben. In einem

zweiten Arbeitsgang oder mit angehängtem Gerät wird das abgeschnittene Material

sodann abgeräumt. Außerdem sollte die Bearbeitungshöhe 10 cm nicht

unterschreiten. Abschließend wird empfohlen, nicht den gesamten Weg beidseitig

zur gleichen Zeit zu mähen, sondern besser im Wechsel nur eine der Wegseiten zu

bearbeiten.

Für Rückfragen steht die Naturschutzbehörde des Umweltreferats gerne zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter den Rufnummern 02602/124 273, -296 und-213 bzw. per E-Mail Franz.Kemper@westerwaldkreis.de, Frank.Buchstaeber@westerwaldkreis.de oder
Anna-Lena.Eisel@westerwaldkreis.de erreichbar.