Nachdem auch Rheinland-Pfalz positiv auf das Corona-Virus getestete Urlaubsrückkehrer verzeichnet, informiert die Kreisverwaltung Altenkirchen über die notwendigen Maßnahmen und Verhaltensregeln:
- Was ist zu tun, wenn ich aus einem Risikogebiet einreise?
Grundsätzlich gilt: Nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Personen, die nach Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern, also sich in Quarantäne zu begeben. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann entfallen oder verkürzt werden, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Dieser Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein, er kann auf Kosten des Betroffenen auch von niedergelassenen Ärzten im Inland erbracht werden. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Unverzüglich nach Einreise sind sie verpflichtet, die für sie zuständige Behörde – also das Gesundheitsamt – zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen zur Quarantäne hinzuweisen. - Was ist ein Risikogebiet?
Als Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welchen oder welche zum Zeitpunkt der Einreise nach Rheinland-Pfalz ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Risikogebiet ist auch eine Region innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, solange innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen gemäß Robert Koch-Institut (RKI) höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern ist.
Eine aktuelle Liste der Risikogebiete führt das RKI: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html » - Ich war nicht in einem Risikogebiet, habe aber Symptome
Auch wer nicht in einem Risikogebiet war, kann sich natürlich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Bürgerinnen und Bürger mit Covid-19-verdächtigen Symptomen können sich an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wenden. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz informiert über ihre Webseite zu den Corona-Praxen und Corona-Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte in der Region, die hierzu erreichbar sind: www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus »
Die Kassenärztliche Vereinigung empfiehlt dazu, sich vor dem Aufsuchen der Einrichtungen immer zuerst bei den behandelnden Hausärztinnen oder Hausärzten oder der Corona-Einrichtung nach dem konkreten Vorgehen zu erkundigen. In Zweifelsfällen können Patientinnen und Patienten sich an den Patientenservice 116117 wenden. - Wird auch ohne Symptome getestet?
Unter der Nummer 02681-813838 stehen die Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes hierzu für Fragen zu Corona montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.