Wettbewerb 2024 startet im September – 1. Kreisbeigeordneter und Planungsdezernent Philipp Rasbach stellt Kreiskommission vor
„Wer daran arbeitet, sich zu verbessern und zugleich Mängel zu beheben, besitzt Perspektive.“ Was Landrat Achim Hallerbach im Generellen betont, trifft im Besonderen der regionalen Ebene auch auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu. Das unterstreicht ebenfalls der 1. Kreisbeigeordnete Philipp Rasbach: „Die Corona-Pandemie sowie die Flutkatastrophe an der Ahr haben sich auf viele Vorhaben lähmend ausgewirkt. Umso schöner ist es, dass der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ nach langer Pause in diesem Jahr wieder stattfinden kann“, zeigt sich der 1. Kreisbeigeordnete Philipp Rasbach hoch erfreut angesichts dieses Comebacks.
Der von Seiten der Landesregierung ausgelobte Wettbewerb wird 2024 mit einem leicht geänderten und gestrafften Reglement durgeführt; zudem wird der Kreiswettbewerb zukünftig nur noch alle drei Jahre durchgeführt. Mit Dattenberg (VG Linz), Leutesdorf (VG Bad Hönningen), Anhausen (VG Rengsdorf- Waldbreitbach) und Oberraden mit dem Hauptort Oberraden (VG Rengsdorf-Waldbreitbach) nehmen auf Kreisebene insgesamt vier Kommunen am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil:
Wie Planungsdezernent Rasbach weiter mitteilt, gehören der diesjährigen Kreiskommission Wolfgang Kunz, Verbandsbürgermeister a.D., Sandra Köster, Vorständin, Wir-Westerwälder, Christoph Kirst, Revierleiter, Forstverwaltung Bad Hönningen und Margit Rödder-Rasbach, vom Planungsreferat der Kreisverwaltung Neuwied als Vorsitzende an.
Die Begehungen durch die Kreisjury in den vier Kommunen finden am 09.-, 10.- und 11. September 2024 statt. Der Gebietsentscheid, an dem die Sieger der Kreisentscheide teilnehmen, sowie der nächsthöhere Landesentscheid mit den Siegern aus den Gebietsentscheiden sind für 2025 vorgesehen. Im Bundesentscheid, der 2026 starten soll, wird dann der Sieger aus den Landesentscheiden ermittelt.
Beim Bewertungsverfahren gibt es erstmals nur noch eine Gesamtklasse. Für die Teilnehmergemeinden zählt neben dem Gesamteindruck auch das Engagement der Dorfgemeinschaft im Hinblick auf die Inhalte und der Ziele des Wettbewerbs.
Die Grundlage dafür bilden wiederum die der weiteren Richtlinien des Landes zur Durchführung des Wettbewerbes.
Als Themenschwerpunkte werden Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, bürgerschaftliches Engagement sowie soziale und kulturelle Aktivitäten ebenso herangezogen wie Grüngestaltung unter der Prämisse „Das Dorf in der Landschaft“ und Baugestaltung und -entwicklung.
„Für die teilnehmenden Kommunen sollte nicht ausschließlich eine vordere Platzierung im Fokus stehen. Neben einem möglichen Sieg können die Gemeinden den Wettbewerb vielmehr auch dazu nutzen, Anregungen, Ideen und Vorschläge der Fachjury zu erhalten, die für die Zukunft der Dörfer und deren weitere Entwicklung hilfreich sein können“, erklärt der 1. Kreisbeigeordnete. Für die zukünftige Entwicklung sei vor allen Dingen auch das Miteinander in der Gemeinde und das bürgerschaftliche Engagement von großer Bedeutung. Es gelte daher, die Dorfbewohner zu motivieren, sich aktiv in ihrer Gemeinde einzubringen.
Bei der Bewertung der Leistungen und gesteckten Ziele der Dörfer spielen die jeweiligen Ausgangssituationen ebenso eine Rolle wie individuelle Möglichkeiten der Einflussnahme. Unter anderem ist mitentscheidend, ob eine dorfgerechte Infrastruktur erlangt worden ist. Ein solches Ergebnis wäre zum Beispiel auch durch Kooperationen mit Nachbargemeinden zu erreichen.
„Alle Kommunen besitzen die gleichen Chancen, auch die kleinen Dörfer“, betont Rasbach und blickt den Begehungen erwartungsvoll entgegen.