Bereits Mitte des letzten Jahres hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) ein eigenes Förderprogramm als aktive und zukunftsorientierte Hilfestellung bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben für die kleineren Unternehmen im Westerwaldkreis aufgelegt. Dieses wurde kontinuierlich weiterentwickelt und an die Rahmenbedingungen angepasst.
Da jetzt das Bundesberatungsprogramm „go-digital“, welches bisher Grundlage für das wfg-Sonderprogramm „Digi-Cash“ war, zum Jahresende ausläuft, wird zum bereits 01.12.2021 die Förderrichtlinie angepasst und „Digi-Cash 2022“ startet.
Die neue Förderrichtlinie orientiert sich am Landesprogramm „DigiBoost“, bezuschusst aber im Gegensatz dazu, Digitalisierungsmaßnahmen mit einer Investitionssumme unter 4.000 Euro. Beide Programme setzen sie vorherige Teilnahme an einem Webinar der Kammern voraus.
„Das Landesprogramm erfreut sich großer Beliebtheit, da es für ein Zuschussprogramm recht einfach in der Antragstellung funktioniert und keine großen Hürden aufbaut“, sind sich Katharina Schlag und Michael Jodlauk von der wfg einig. Eine Fortsetzung dieser Finanzierung durch das Land halten beide für wünschenswert.
Für die Westerwälder Unternehmen heißt das, dass aktuell unkompliziert Zuschüsse beantragt für Digitalisierungsprojekte werden können. „Da wir nicht sagen können, wie lange noch (Landes-)Mittel zur Verfügung stehen, melden Sie sich am besten direkt zu einem Seminartermin an und ermitteln die Kosten für ihr Vorhaben. Wenn die Investitionssumme mehr als 4.000 Euro beträgt, stellen Sie einen Antrag auf „DigiBoost“ bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Wenn sie darunterliegt, kommt „Digi-Cash 2022“ in Frage. Natürlich ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist, was aus den Förderrichtlinien hervorgeht“, erklärt wfg-Geschäftsführerin Schlag und verweist für weitere Informationen auf die Homepage www.wfg-ww.de sowie an ihren Fördermittelfachmann Michael Jodlauk, michael.jodlauk@westerwaldkreis.de, 02602 124-308.