Infoveranstaltung von „Wir Westerwälder“ zur neuen Mehrwegplicht ab 2023
Benutzte Einwegverpackungen verursachen nicht nur große Mengen an vermeidbarem Müll, sondern landen oft auch in der Umwelt. Für Abhilfe soll die ab 2023 in Deutschland gültige Mehrwegpflicht sorgen. Kürzlich griffen die drei Westerwälder Landkreise das Thema unter dem Dach der Gemeinschaftsinitiative „Wir Westerwälder“ mit einer digitalen Veranstaltung auf. „Wir würden uns sehr freuen, wenn sich heimische Gastronomiebetriebe auf ein gemeinsames Pfandsystem verständigen würden“, sind sich die drei Landräte der drei kooperierenden Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis, Dr. Peter Enders (AK), Achim Hallerbach (NR) und Achim Schwickert (WW) einig.
Bei der Begrüßung hob Landrat Achim Hallerbach hervor, nicht erst seit den pandemiebedingten Lockdowns bestehe ein Trend zur Mitnahme von Getränken und Essen „To Go“ und dem Trend zu Lieferdiensten. Allein durch Take-away-Einwegverpackungen entstehe in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll.
„Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll das Abfallaufkommen durch die Einbindung von ökologisch sinnvollen Mehrwegverpackungen verringert werden. Dies schont nicht nur die Umwelt und das Klima, sondern kann auch Kostenvorteile für die Betriebe mit sich bringen,“ betonte Achim Hallerbach.
Eine Reihe an gewerblichen Anbietern hat sich mit einer Vielzahl von Pfandprodukte und Mehrweg-Poolsystemen auf dem Markt etabliert. Bei Poolsystemen leihen Betreiber den Gastronomiebetriebe Mehrwegprodukte, die diese herausgeben und bei Rückgabe reinigen bevor diese erneut genutzt werden. Die meisten gewerblichen Anbieter erheben für das Bereitstellen der Mehrwegprodukte Systemnutzungsgebühren. „Deshalb ist es auch zielführend, wenn sich Gastronomiebetriebe aus der Region auf ein gemeinsames Mehrwegsystem verständigen, damit diese in der Praxis möglichst oft zum Einsatz kommen und die Kundschaft nicht in einer Vielzahl von Mehrwegprodukten untergeht,“ unterstreicht der derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende von Wir Westerwälder, Landrat Achim Hallerbach. Gastronomiebetriebe können entweder eigene oder Mehrwegprodukte entsprechender Anbieter von Pool-Mehrwegsystemen anbieten.
Bei der Veranstaltung „Mehrweg to go“ gab Sonja Grimminger vom Umweltbundesamt in Dessau den Teilnehmern zunächst einen ausführlichen Überblick über die Hintergründe und Regelungen rund um die Mehrwegpflicht, die für Caterer, Lieferdienste und Restaurants mit mehr als fünf Mitarbeitern und mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche ab dem kommenden Jahr zum Tragen kommt. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass sie ihren Kunden zumindest optional Mehrwegverpackungen anbieten und diese Möglichkeit sichtbar machen müssen.
Die eingeladenen Vertreter verschiedener Mehrwegverpackungssysteme (Rebowl/Vytal/Fair Cup/Relevo) stellten ihre Systeme und Produkte vor und berichteten über die vielen ökonomischen und ökologischen Vorteile. Mehrwegprodukte tragen zur Vermeidung von Einwegplastik bei, führen zu nachhaltigen Konsumtrends und schonen damit Ressourcen. Sie verringern Emissionen und vermindern die Umweltverschmutzung. Mehrwegbecher und
-schüsseln sparen bereits bei der zehnten Nutzung Treibhausgasemissionen ein. Theoretisch können die Produkte, die oft aus biologisch abbaubaren Kunststoffen produziert werden, rund 500-mal wiederverwerten werden. Der „Blaue Engel“ kennzeichnet besonders umweltschonende Produkte.
Damit die Mehrwegprodukte in der Praxis den maximalen Nutzen erreichen, „wäre es von Vorteil, wenn sich die Westerwälder Gastronomiebetriebe auf einen Anbieter einigen“ findet „Wir Westerwälder“-Vorständin Sandra Köster und war sich dabei mit den Referenten und Teilnehmern grundsätzlich einig. Deshalb werden die drei Westerwälder Landkreise den Entscheidungsprozess im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „Wir Westerwälder!“ weiter begleiten. Westerwälder Gastronomen, die nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben, können sich unter info@wir-westerwaelder.de melden. Es besteht zum einen die Möglichkeit, die Vorträge der Referent zu erhalten, zum anderen ist eine Beteiligung an der Abstimmung des präferierten Anbieters möglich.
Weitere Informationen geben:
Gabi Schäfer, Tel.: 02631-803650, gabi.schaefer@kreis-neuwied.de
Stefan Gläsner, Tel.: 02681/81 3801, stefan.glaessner@kreis-ak.de
Marco Metternich, Tel.: 02602 124 – 568, marco.metternich@westerwaldkreis.de