Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die stark von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch weiterhin ausbilden, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsprämie beantragen. Darauf weist die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen hin.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder im April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zu verzeichnen hatten.
Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag beantragen, wenn sie für das Ausbildungsjahr 2020 gleich viele Ausbildungsverträge abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Für zusätzliche Ausbildungsverträge werden einmalig pro zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro gezahlt. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen. Die Auszahlung erfolgt nach der Probezeit. Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Außerdem können Unternehmen Zuschüsse beantragen, wenn Sie trotz pandemiebedingter Kurzarbeit einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeiden oder wenn sie Auszubildende aus einem Betrieb weiter ausbilden, der infolge der Corona-Krise insolvent wurde.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten inklusive der erforderlichen Antrags-Formulare sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern »