Unternehmen, die Arbeitnehmer einstellen, die längere Zeit arbeitslos waren, können Zuschüsse zur Einstellung erhalten.
Am 1. Januar ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten.
Auf zwei Zielgruppen ausgerichtet, setzt es auf intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung. Unternehmen, die Personen einstellen, die
- über 25 Jahre alt sind
- während der vergangenen sieben Jahre mindesten sechs Jahre Leistungen aus der Grundsicherung bezogen haben
- in dieser Zeit gar nicht oder allenfalls kurzfristig beschäftigt waren
können in den ersten beiden Jahren Gehaltszuschüsse in voller Höhe des Mindestlohns bekommen. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden oder –orientiert, wird das tatsächlich gezahlte Entgelt berücksichtigt. Danach verringert sich der Zuschuss Jahr für Jahr um 10 Prozent; er fließt maximal fünf Jahre lang.
Die zweite Zielgruppe umfasst Personen, die seit mehr als zwei Jahren arbeitslos sind. Betriebe, die ihnen einen Arbeitsvertrag geben, erhalten ein Jahr lang einen Zuschuss von 75 Prozent des gezahlten Lohns, ein zweites Jahr lang 50 Prozent.
Details zum Teilhabechancengesetz finden Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales »
Sie sind Arbeitgeber und haben Interesse, dann wenden Sie sich an den
Gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und
des Jobcenters
Telefon 0800/4555520
oder im Westerwaldkreis an die Betriebsakquisiteurinnen des Jobcenters
Susanne Gehrke
Telefon: 02663/980625 oder
Christine Klüber
Telefon: 02624/940528