Bundesweiter Warntag/Nutzung der Sirenen

Bundesweiter Warntag - Probealam auf allen Kanälen

Im Nachgang zum bundesweiten Warntag am 10. September, an dem für 11 Uhr ein „Probealarm auf allen Kanälen“ angekündigt war, kam es zu Verwirrungen: Einerseits stellte sich schnell heraus, dass offensichtlich das modulare Warnsystem „MoWaS“ des Bundes überlastet war, so teilte es das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit. Anderseits haben nicht alle Kommunen Sirenen-Alarm ausgelöst, worüber allerdings im Vorfeld nicht ausreichend informiert wurde. Nicht nur im Kreis Altenkirchen, auch beispielsweise im Westerwaldkreis, in den Landkreisen Birkenfeld, Rhein-Lahn, Rhein-Hunsrück und Bad Kreuznach heulten die Sirenen nicht. Dort verfügen nicht alle Sirenenempfänger über die Möglichkeit, den einheitlichen Warnton sowie die Entwarnung umzusetzen. Aufgrund der überregionalen Vorabinformationen über die Medien und einer entstandenen Erwartungshaltung in der Bevölkerung hätte man hier regional detaillierter informieren müssen.

Hintergrund:
Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz ist keine Verpflichtung zum Aufbau von Sirenen enthalten. Dies war bei Erlass dieses Gesetzes im Jahr 1981 nicht erforderlich, weil es damals ein flächendeckendes Sirenen-Warnnetz des Bundes gab, das auch für die Warnung der Bevölkerung in Friedenszeiten genutzt werden durfte. Nach dem Ende des Kalten Krieges beurteilte die Bundesregierung die Sicherheitslage Anfang der 90er Jahre als so stabil, dass sie sich entschloss, umfangreiche Ressourcen und Fähigkeiten im Zivilschutzbereich abzubauen.

Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind entsprechend der föderalen grundgesetzlichen Regelungen die Behörden auf Landesebene (insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden) zuständig, wobei die Sirenen als Warnmittel nahezu vollständig bei den Verbandsgemeinden betrieben werden. Das Sirenensystem wurde in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten bzw. ausgebaut und ist nicht mehr flächendeckend vorhanden. Im Kreis Altenkirchen hat die Verbandsgemeinde Wissen keine Sirenen mehr im Einsatz. Die übrigen Verbandsgemeinden nutzen die Sirenen zur Alarmierung ihrer Feuerwehr, und das in unterschiedlichster Art und Weise.

Den kommunalen Aufgabenträgern wird von der Landesregierung immer wieder empfohlen, vorhandene Sirenen nicht abzubauen, sondern weiterhin als Weck- und Warnmittel zu nutzen. Eine gesetzliche Verpflichtung der kommunalen Aufgabenträger, flächendeckend stationäre Sirenen in Betrieb zu halten oder neu aufzubauen, erscheint jedoch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips nicht möglich. Eine derartige gesetzliche Verpflichtung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz würde zu wesentlichen Mehrbelastungen der Kommunen führen. Bei Kosten für eine moderne Hochleistungssirene im Bereich von etwa 22.500 EUR wäre bei etwa 2.000 neuen Sirenen mit Installationskosten in Höhe von mindestens ca. 45 Mio. EUR zu rechnen, hinzu kämen erhebliche Wartungs- und Instandsetzungskosten. Möglicherweise würden zur flächendeckenden Warnung aber bedeutend mehr Sirenen benötigt.

Würde das Land die Kommunen zum Aufbau eines derart kostenaufwendigen Sirenennetzes verpflichten, wäre dies konnexitätsrelevant. Der Landeshaushalt lässt keine Spielräume für derartige erhebliche Mehrkosten, zumal es auch einen Warnmittel-Mix gibt, der auf andere Weise die schnelle Warnung der Bevölkerung gewährleistet. Der Kreis Altenkirchen setzt zum Beispiel die App Katwarn ein.

Deshalb müssen die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz entscheiden, wie sie die Bevölkerung vor Gefahren warnen. Dabei ist eine Abstimmung der Gemeinden und Landkreise über den Einsatz der auf beiden Ebenen vorhandenen Warnmittel erforderlich. Insgesamt ist es eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Stellen, durch rechtzeitige Warnung und umfassende Information in der Gefahrensituation Schäden von der Bevölkerung abzuwenden.

Über ein Konzept zur Bevölkerungswarnung wurde bislang noch nicht gesprochen. Hier muss auch das Land mit eingebunden werden. Derzeit macht es deshalb keinen Sinn, Sirenen zur Bevölkerungswarnung einzusetzen.