Kreis AK: Beantragung der Bildungsprämie: Vereinfachtes Verfahren bis 30. April verlängert

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Kreisvolkshochschule berät zu Fragen der Förderung beruflicher Weiterbildung

Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind auch Beratung, Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangebote bei der Kreisvolkshochschule Altenkirchen (KVHS) betroffen. Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten, ermöglicht die Programmstelle seit einigen Wochen ein alternatives Antragsverfahren, das nun bis zum 30. April verlängert wurde.

Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Das alternative Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor. Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, auch Kurzarbeiter, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.

Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen wenden:
Telefon: 02681-812211
E-Mail: kvhs@kreis-ak.de
Internet: www.bildungspraemie.info »