Nachdem am 17. April die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten ist, folgen ab Montag, 27. April weitere Maßnahmen und Regelungen. „Die Lockerungen sind wichtig und kommen den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens nach. Aber es ist eben kein Freibrief. Daher appelliere ich eindringlich, dass sich alle an diese Maßnahmen halten,“ so Landrat Achim Hallerbach.
Ab Montag gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Einzelhandel sowie im ÖPNV. Sogenannte „Community-Masken“ und auch selbstgenähter Schutz ist zulässig, wenn Mund und Nase abgedeckt sind. Für die erlaubten Öffnungen von Einzelhandel und Geschäften ist zwingend die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Schutzscheiben für Kassenpersonal). Auch ist durch eine Einlasskontrolle sicherzustellen, dass höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche in der Einrichtung sein darf und dass sich keine Ansammlungen von Personen am Eingang bilden. Auch haben die Betreiber sicherzustellen, dass sowohl Personal als auch Kunden und Besucher ab Montag einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Kindern unter 6 Jahren, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Grundsätzlich empfiehlt das Robert-Koch Institut auch in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In einer Telefonkonferenz der Landesregierung mit den Landräten wurden ausdrücklich betont, dass Schülerinnen und Schülern, die keine Maske tragen, die Beförderung nicht verwehrt werden darf.
Für Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung ist ein umfangreicher Bußgeldkatalog erstellt worden. „Die Ordnungsbehörden werden konsequent die Maßnahmen und auch Bußgelder umsetzen. Ein Rückfall und drastischer Anstieg der Fallzahlen ist unbedingt zu verhindern und dabei können wir kein Auge zudrücken,“ betont Landrat Hallerbach.
Die gesamte Verordnung finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Neuwied: www.kreis-neuwied.de »