Die Bundesregierung hat mehrere milliardenschwere Maßnahmenpakete beschlossen. Landrat Achim Hallerbach begrüßt die schnell geschaffenen Möglichkeiten: „In der Krise braucht es unbürokratische und einfache Wege, die es allen Betroffenen ermöglichen die Hilfe auch schnell in Anspruch zu nehmen.“ Für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen wurde eine Einmalzahlung für Betriebskosten von bis zu 9.000 Euro geschaffen. In der Planung ist eine Steuerermäßigung in der Gastronomie, die bis Mitte 2021 gelten soll. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in unbegrenztem Volumen Hilfskredite zur Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Für Familien wurden zum Beispiel für Elterngeld und Kinderzuschlag abweichende Regelungen getroffen. Für Arbeitssuchende wurden Abweichungen definiert, um beispielsweise das Arbeitslosengeld (SGB III) um drei Monate zu verlängern. „Ein umfangreiches Paket an Maßnahmen ist auf den Weg gebracht worden, um sämtliche Bereiche zu unterstützen,“ fasst Landrat Hallerbach zusammen.
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