„Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug von Elterngeld entstehen, wurden die gesetzlichen Regelungen für den Elterngeld-Bezug vorübergehend angepasst. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie verabschiedet und der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestages gebilligt“, dies teilt Landrat Achim Hallerbach mit.
Die Sonderregelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick:
- Sofern die elterngeldberechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte, können die betroffenen Monate des Bemessungszeitraumes auf Antrag bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.
- Eltern, die eine systemrelevante Tätigkeit ausüben, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben und Basiselterngeld auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen. Lücken ab dem 15. Lebensmonat im Elterngeldbezug sind dabei unschädlich.
- Berechtigte, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten konnten, verlieren nicht ihren Anspruch auf die bereits beantragten bzw. bewilligten Partnerschaftsbonusmonate.
- Einkommensersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld), die Elterngeldberechtigte Personen wegen der COVID-19-Pandemie für nach der Geburt des Kindes wegfallendes Einkommen im Bezugszeitraum zustehen, bleiben bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt.
Die gesetzlichen Änderungen werden derzeit vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in dem Onlineantrag „ElterngeldDigital“ integriert. Dieser ist auf der Internetseite des BMFSFJ unter https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld abrufbar. Weitere Informationen von Seiten des Bundes gibt es unter dem Link https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeld-digital.
In den nächsten Tagen wird auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied (www.kreis-neuwied.de) unter Bürgerservice – Formulare – Jugend und Familie ein Beiblatt zum Antrag auf Elterngeld zur Verfügung gestellt, in dem betroffene Eltern entsprechende Angaben zu o.g. Fällen machen können.
Die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Neuwied – Elterngeldstelle – stehen bei Fragen und Beratungsbedarf gerne zur Verfügung. Es wird darum gebeten, vorrangig per Telefon oder E-Mail mit der Elterngeldstelle Kontakt aufzunehmen.
Sie erreichen die Kolleginnen unter den folgenden Kontaktdaten:
Chiara Hoffmann:
02631/803-391, chiara.hoffmann@kreis-neuwied.de
Svenja Sterl:
02631/803-614, svenja.sterl@kreis-neuwied.de
Sandra Röttgen:
02631/803-241, sandra.roettgen@kreis-neuwied.de
Sollte eine persönliche Vorsprache in besonderen Fällen erforderlich sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.