Kreis Neuwied: Fieberambulanz Chr. Himmelfahrt geschlossen / Ausweitung des Betriebes der Kindertagesstätten

Kreis NR: Ausweitung des Betriebes der Kindertagesstätten

Die Fieberambulanz in Neuwied bleibt am kommenden Donnerstag (Christi Himmelfahrt) sowie am Freitag, 22. Mai geschlossen.

Ausweitung des Betriebes der Kindertagesstätten

„Eine weitere Zielsetzung im Rahmen der Lockerungen ist es, dass Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten übergegangen werden soll. Hier ist es besonders wichtig die Hygiene-Empfehlungen zu beachten“, betont Landrat Achim Hallerbach.

Alle Personen, die selbst akute oder chronische respiratorische Symptome aufweisen sollten keinen Zutritt in Kindertagesstätte erhalten. Hintergrund bei der Zutrittsbeschränkung ist, dass durch die typischen Symptome, wie z. B. Niesen und Schnupfen, die Virusverbreitung stark begünstigt wird, wenn diese Personen das Virus unerkannt in sich tragen. Besondere Vorsicht gilt bei Personen, bei denen Haushaltsangehörige Symptome aufweisen. Die betreffenden Kinder und Mitarbeiter sollten dann aus dem Einrichtungsbetrieb herausgehalten werden.

„Innerhalb einer Notgruppe dürfen derzeit maximal 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Hier zeichnet sich aktuell seitens des Landes eine Erweiterung auf 15 Kinder ab“, berichtet Hallerbach. Ein sogenanntes „Platz-Sharing“ ist möglich; Sollte ein Kind nur eine Betreuung von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr benötigen und ein anderes Kind benötigt eine Betreuung von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr, so können diese Kinder sich den Platz in einer Notgruppe teilen. Gleiches gilt, für ein tageweises „Platz-Sharing“, wenn Kinder nur einzelne Tage der Betreuung benötigen, kann ein Wechsel mit anderen Kindern erfolgen, die andere Tage benötigen. „Wichtig ist, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig betreuten Kinder momentan 10 nicht überschreitet“, so Landrat Achim Hallerbach.

Aus Sicht der Ordnungsabteilung bestehen auch keine Bedenken, wenn in der Kita Spaziergänge oder Waldbesuche mit den Kindern unternommen werden, soweit die Einhaltung der Hygiene-Regeln möglich ist.