Die rechtliche Einschätzung, wie die Verbote und Forderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz auszulegen sind, hat in den vergangenen beiden Wochen vor Ort zu reichlich Diskussionen bei den Ordnungsbehörden geführt.
Dabei rückten insbesondere die Eisdielen, die zunächst komplett schließen mussten, wieder in den Fokus, da eine Änderung des Verordnungstextes so interpretiert werden konnte, dass zumindest ein Straßenverkauf für die Eisdielen möglich sein dürfte. Dies haben die Inhaber, insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend schönen Wetters, natürlich sofort genutzt.
Die Ernüchterung kommt aber am Mittwoch mit einer rechtlichen Einschätzung des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Danach ist Speiseeis eine zubereitete und verzehrfähige Speise, deren Verkauf zur Mitnahme in einem Straßenverkauf nur Restaurants, Speisegaststätten oder Cafés nach telefonischer oder vorheriger Bestellung per E-Mail möglich ist.
Die Möglichkeit, sich ein Eis auf die Hand an der nächsten Eisdiele zu holen, rückt damit wieder in weite Ferne. Die Ordnungsämter der Stadt Neuwied und der Verbandsgemeinden im Landkreis werden diese Information an die Inhaber weitergeben und darauf achten, dass die Eisdielen umgehend geschlossen werden.