Kreis WW: Bis zum 19. April – Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet

Coronavirus - Das Kreisgesundheitsamt informiert

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen.

Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.Die vollständige Verfügung der ADD finden Sie hier ».