Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Religions- und Glaubensgemeinschaften oder deren Dachorganisationen sowohl nach der bisherigen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz als auch nach der ab 13. Mai geltenden 6. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Durchführung ihrer Gottesdienste verpflichtet sind, Infektionsschutzkonzepte zu erstellen. Darin sollen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die Sicherstellung der möglichen Kontaktnachverfolgung, geregelt sein.
Das Gesundheitsamt fordert daher alle Religions- und Glaubensgemeinschaften vor Wiederaufnahme der Gottesdienste auf, ihre Konzepte per Mail zu schicken (gesundheitsamt@kreis-ak.de). Für Fragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung (Tel.: 02681-813838).