Allgemeine Hinweise zum Coronavirus

Coronavirus

Das Kreisgesundheitsamt informiert

Die gute Nachricht zuerst: Das Robert-Koch-Institut (RKI) erachtet derzeit das Risiko, sich mit dem neuartigen Coronavirus (2019nCoV) zu infizieren, als gering. Auch wenn die Auswirkungen des Coronavirus teilweise dramatisch erscheinen, gebe es in Deutschland keinen Grund zur Panik. Übertragungen von Mensch zu Mensch seien zwar möglich, erfolgten nach Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aber nur bei engem Kontakt mit infizierten Menschen. Das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen steht bereits in engem Kontakt mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sowie im informatorischen Austausch mit dem übergeordneten Fachministerium und den Aufsichtsbehörden. Aktuell gibt es demnach keinen Verdachtsfall im Kreisgebiet (Stand: 29. Januar, 9 Uhr).

Risikofaktoren beachten
Die Symptome des Coronavirus ähneln laut Gesundheitsamt denen eines grippalen Infekts, beispielsweise Fieber, Husten und Schnupfen. Diese grippalen Infekte haben derzeit allgemein Hochkonjunktur. Sollte man Symptome bemerken, empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und zunächst zu überlegen, ob mit Blick auf den Coronavirus zusätzlich weitere Risikofaktoren erfüllt sind.

Konkret heißt das:
Wer neben den grippeähnlichen Symptomen innerhalb der letzten 14 Tage entweder Kontakt mit Menschen hatte, bei denen das neuartige Coronavirus bestätigt wurde oder wer sich selbst im Risikogebiet in der chinesischen Stadt Wuhan sowie der Provinz Hubei aufgehalten hat, dem stehen sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch das Kreisgesundheitsamt
Telefon: 02681-810
zur Verfügung, um Gewissheit zu bekommen.

Wer muss bei einem Verdachtsfall informiert werden?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, aber auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen.

Neben den Infektionsschutzmaßnahmen, die vom Gesundheitsamt durchgeführt werden, werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich, also unter anderem ohne Name, Adresse und Kontaktangaben, an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie.

Wie kann man sich vor Ansteckung schützen?
In Anbetracht der Grippesaison, aber auch sonst, ist gründliche Händehygiene überall und jederzeit für den Eigenschutz angeraten. Dabei sollte man auch auf Fingerspitzen und Fingerzwischenräume achten. Auch eine gewisse Zurückhaltung beim Händeschütteln kann als Vorbeugung dienen.