Die Kreisverwaltungen Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis suchen Erhebungsbeauftragte für den Zeitraum zwischen Mai und August 2022. Die gezahlten Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei.
Bereits 2011 erfolgte erstmals die Durchführung eines europaweiten Zensus (umgangssprachlich Volkszählung genannt). Coronabedingt wurde der für dieses Jahr geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Sollte es die Coronasituation zulassen, werden dann im Zeitraum von Mai bis August 2022 Erhebungen per Direktbefragungen durch so genannte Erhebungsbeauftragte durchgeführt, die zuvor von den Zensus Erhebungsstellen der drei Landkreise entsprechend geschult werden.
Die Aufwandsentschädigungen, die die Erhebungsbeauftragten für ihre Tätigkeiten erhalten, sind von der Einkommenssteuer befreit. Zudem können sich die Erhebungsbeauftragten die Termine für die Befragungen selbständig und in Abstimmung mit den zu Befragenden, einrichten. Gerade für volljährige SchülerInnen, StudentInnen oder SeniorInnen bietet die Wahrnehmung der Tätigkeit die Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen.
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Herunterladen der nachfolgenden Dateien. Wählen Sie hier entsprechend nach Landkreisen aus.
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PDF Informationsbogen Erhebungsbeauftragte/r Kreis Altenkirchen »
PDF Informationsbogen Erhebungsbeauftragte/r Kreis Neuwied »
PDF Informationsbogen Erhebungsbeauftragte/r Kreis Westerwaldkreis »
Was ist der Zensus 2022?
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Politik, Verwaltung und Wirtschaft brauchen Informationen über die Einwohnerzahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Aus diesem Grund wird alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt, um aktuelle Zahlen zu erhalten.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll.
Wer wird beim Zensus befragt?
Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt. Diese Personen nehmen an der Befragung teil. Zudem sind alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen auskunftspflichtig (z. B. Studierendenwohnheime). In Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt. Hier liegt es im Ermessen der Statistischen Landesämter, wer zur Auskunft herangezogen wird.
Welche Fragen umfasst die Haushaltsstichprobe?
Bei der Haushaltsstichprobe unterscheidet man zwischen „Ziel 1“-Merkmalen und „Ziel 2“-Merkmalen. Die „Ziel 1“-Merkmale werden persönlich erfragt, wohingegen die „Ziel 2“-Merkmale in der Regel durch die Auskunftspflichtigen selbst über das Internet erhoben werden sollen (Erhebungsbeauftragte/r verteilt Formular für Online-Befragung).
„Ziel 1“-Merkmale sind: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnsituation (wohingegen die ersten vier Merkmale die sogenannten „Kernmerkmale“ darstellen)
„Ziel 2“- Merkmale sind: Wohnsituation; Staatsangehörigkeit und Zuwanderung; Bildung und Ausbildung; Berufstätigkeit, Nebenjobs und bezahlte Tätigkeit; Arbeitssuche; derzeitige Haupttätigkeit; Arbeitsort; Branche, Wirtschaftszweig des Betriebs; Beruf; Hauptstatus. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt.
Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Sie unterliegen strikten Regelungen der statistischen Geheimhaltung sowie des Datenschutzes. Für die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger besteht dabei Auskunftspflicht.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
In der Vorbereitungszeit des Zensus 2022 wurden in den Kommunen und Landkreisen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung der Gemeinden und Städte in den drei Landkreisen werden von den Zensus Erhebungsstellen des jeweiligen Landkreises organisiert. Die Befragung erfolgt durch Erhebungsbeauftragte, die hierfür von der Erhebungsstelle speziell geschult werden. Die ausgefüllten Fragebögen werden anschließend von der Erhebungsstelle an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Dort werden die Daten aufbereitet und zu Ergebnissen zusammengefasst. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt.
Welche Aufgabe haben Erhebungsbeauftragte (m/w/d)?
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen.
Wer kann Erhebungsbeauftragt(e)r werden?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben können Erhebungsbeauftragt(e)r werden. Vor Beginn der Tätigkeit müssen diese an einer Schulung teilnehmen und werden von der Erhebungsstelle schriftlich dazu verpflichtet, die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einzuhalten. Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Wohnung eingesetzt werden. Zusätzlich müssen die Erhebungsbeauftragten zuverlässig, verschwiegen und redegewandt sein. Zum Nachweis der Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit erhalten die Erhebungsbeauftragten einen speziellen Ausweis.